Die Hochschule strebt insbesondere im wissenschaftlichen Bereich eine Erhöhung des Frauenanteils an (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Schwerbehinderte bevorzugt eingestellt. In das Beamtenverhältnis kann berufen werden, wer das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ansonsten erfolgt eine Einstellung im Angestelltenverhältnis. Teil des standardmäßigen Auswahlverfahrens ist eine eignungsdiagnostische Begleitung durch eine externe Personalberatung.
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* The salary benchmark is based on the target salaries of market leaders in their relevant sectors. It is intended to serve as a guide to help Premium Members assess open positions and to help in salary negotiations. The salary benchmark is not provided directly by the company, which could be significantly higher or lower.