Mettmann
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Eine Stadtverwaltung in Nordrhein-Westfalen sucht eine Abteilungsleitung für den Kommunalen Sozialdienst. Diese Position erfordert umfangreiche Kenntnisse in der Sozialgesetzgebung und mehrere Jahre Berufserfahrung. Die Aufgaben umfassen Personalführung, Fachcontrolling und die Verantwortung für die Dienstgeschäfte der Jugendhilfe. Die Stelle ist unbefristet mit 21 Wochenstunden in Entgeltgruppe S18 TVöD und bietet zahlreiche Vorteile, darunter ein flexibles Arbeitszeitmodell und die Möglichkeit zur Tätigkeit im Home-Office.
Die Kreisstadt Mettmann (ca. 40.000 Einwohner_innen) ist eine dynamische und wachsende Stadt im Herzen des Neandertals, in unmittelbarer Nähe zur Metropolregion Rheinland und zur Landeshauptstadt Düsseldorf. Als dienstleistungsorientierte Stadtverwaltung mit über 700 Mitarbeitenden setzen wir auf Innovation, Bürgernähe und eine wertschätzende Arbeitskultur. Wir bieten vielseitige Aufgaben, ein kollegiales Miteinander und gute Entwicklungsperspektiven – für alle, die Mettmann aktiv mitgestalten möchten.
Wir als Kommunaler Sozialdienst begleiten, beraten, vernetzen, unterstützen und schützen Kinder, Jugendliche und ihre Familien. Ein wichtiger Grundstein unserer Arbeit liegt in unserer vertrauensvollen und wertschätzenden Zusammenarbeit im Team und der Vielfältigkeit unserer Fachkräfte. Die Abteilung umfasst die Allgemeine Jugendhilfe sowie die Fachdienste Pflegekinderdienst, Adoptionsvermittlung, Jugendhilfe im Strafverfahren und Eingliederungshilfe. Letztere wird perspektivisch als dem Kommunalen Sozialdienst herausgelöst. Werden Sie ein Teil unseres Teams indem Sie unsere Leitung werden und tragen Sie durch Ihre Einzigartigkeit zu unserer Vielfältigkeit bei.
Wir suchen im Rahmen eines Jobsharings zusätzlich zur bereits vorhandenen Vollzeitstelle eine
Die Stelle ist in Entgeltgruppe S18 TVöD (Sozial- und Erziehungsdienste) (Entgelttabelle) ausgewiesen und ab sofort unbefristet und in Teilzeit mit 21 Wochenstunden zu besetzen.
Darüber hinaus:
Grundsätzlich können die Aufgaben auch mit reduzierter Arbeitszeit wahrgenommen werden. Eine flexible Arbeitszeitgestaltung kann, orientiert an den dienstlichen Erfordernissen, vereinbart werden.
Die Stadtverwaltung verfolgt proaktiv das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Die Auswahlentscheidungen erfolgen auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes, des Landesgleichstellungsgesetzes NRW sowie der Regelungen des Gleichstellungsplans der Kreisstadt Mettmann. Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen sind erwünscht.
Bewerbungen von ehrenamtlich Engagierten, zum Beispiel von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Mettmann, werden begrüßt. Mitglieder der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr können bei Interesse direkt in die Tagesbereitschaft aufgenommen werden.
Für fachliche Auskünfte steht Ihnen der Jugendamtsleiter, Herr Paas, unter der Telefonnummer 02104/980-420 gerne zur Verfügung.
Dann freuen wir uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 11.01.2026 über unser Online‑Bewerbungsportal.
Bei technischen Rückfragen zur Online‑Bewerbung, Fragen zum Auswahlverfahren sowie Fragen zu den Bewerbungsvoraussetzungen (Anforderungen) wenden Sie sich unter Angabe der Kennung “1.1.2/4.2.3-2025/134” gerne an das Personalmanagement, Frau Barczak, unter der Telefonnummer 02104/980-173.
* Der Gehaltsbenchmark wird auf Basis der Zielgehälter bei führenden Unternehmen in der jeweiligen Branche ermittelt und dient Premium-Nutzer:innen als Richtlinie zur Bewertung offener Positionen und als Orientierungshilfe bei Gehaltsverhandlungen. Der Gehaltsbenchmark wird nicht direkt vom Unternehmen angegeben. Er kann deutlich über bzw. unter diesem Wert liegen.