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Informations- und Kommunikationstechnikerin / Informations- und Kommunikationstechniker (w / m / d)

Polizei NRW

Essen

Vor Ort

EUR 40.000 - 55.000

Vollzeit

Vor 12 Tagen

Zusammenfassung

Eine öffentliche Dienststelle in Nordrhein-Westfalen sucht eine Technikerin / einen Techniker für Telekommunikations- und Sicherheitstechnik. Zu den Aufgaben gehören die Planung, Installation und Wartung von entsprechenden Systemen. Der ideale Kandidat sollte ein Fachhochschulstudium in einem relevanten Bereich oder eine gleichwertige Ausbildung vorweisen und mindestens ein Jahr Berufserfahrung im Wartungsbetrieb von Telekommunikationsanlagen haben. Die Stelle bietet die Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung.

Qualifikationen

  • Abgeschlossenes Fachhochschulstudium in relevanten Technikbereichen.
  • Mindestens ein Jahr Berufserfahrung im Wartungsbetrieb von Telekommunikationsanlagen.
  • Fahrerlaubnis Klasse B erforderlich.

Aufgaben

  • Planung, Installation und Inbetriebnahme von Telekommunikationsanlagen.
  • Wartung und Betrieb der Telekommunikationssysteme.
  • Beratung der Fachabteilungen in relevanten Technikfragen.
  • Teilnahme an technischer Rufbereitschaft.

Kenntnisse

Telekommunikationstechnik
Netzwerktechnologien
Audiotechnik
Sicherungssysteme
Videotechnik

Ausbildung

Fachhochschulstudium in Kommunikations- und Informationstechnik oder Elektrotechnik/Nachrichtentechnik
Ausbildung zur staatlich geprüften Technikerin / zum staatlich geprüften Techniker (Elektrotechnik)
Jobbeschreibung

Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung erfolgt nach EG 10 TV-L. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung.

Aufgaben
  • Planung, Installation und Inbetriebnahme von Telekommunikations-, Video-, Audio- und Sicherheitstechnik
  • Wartung und Betrieb der Telekommunikations-, Video-, Audio- und Sicherheitstechnik
  • Beratung der Fachdienststellen in Themen der Telekommunikations-, Video-, Audio- und Sicherheitstechnik
  • Teilnahme an der technischen Rufbereitschaft außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit
Voraussetzungen
  • abgeschlossenes Fachhochschulstudium in den Bereichen Kommunikations- und Informationstechnik oder Elektrotechnik/Nachrichtentechnik oder
  • abgeschlossene Ausbildung zur staatlich geprüften Technikerin / zum staatlich geprüften Techniker Fachrichtung Elektrotechnik (Information/Kommunikation) oder
  • abgeschlossene Berufsausbildung einschließlich Vorläuferberufe als
    • Informationselektronikerin/Informationselektroniker oder
    • IT-System-Elektronikerin/IT-System-Elektroniker oder
    • Elektronikerin/Elektroniker Fachrichtung Informations- und Systemtechnik
  • einschlägige Berufserfahrung in Wartung und Betrieb von Telekommunikationsanlagen von mindestens einem Jahr
  • Fahrerlaubnis Klasse B
Wünschenswert
  • Fundierte Fachkenntnisse in den Bereichen Telekommunikationstechnik, Netzwerktechnologien, Audiotechnik, Sicherungssysteme und Videotechnik
Unterlagen
  • ein Anschreiben
  • ein aktueller Lebenslauf
  • Nachweis des geforderten Studiums / der geforderten Ausbildung
  • vorhandene Arbeitszeugnisse
  • Nachweis der gültigen Fahrerlaubnis
  • ggf. ein Nachweis über eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung i.S.d. 2 SGB IX

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