Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung erfolgt nach EG 10 TV-L. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung.
Aufgaben
- Planung, Installation und Inbetriebnahme von Telekommunikations-, Video-, Audio- und Sicherheitstechnik
- Wartung und Betrieb der Telekommunikations-, Video-, Audio- und Sicherheitstechnik
- Beratung der Fachdienststellen in Themen der Telekommunikations-, Video-, Audio- und Sicherheitstechnik
- Teilnahme an der technischen Rufbereitschaft außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit
Voraussetzungen
- abgeschlossenes Fachhochschulstudium in den Bereichen Kommunikations- und Informationstechnik oder Elektrotechnik/Nachrichtentechnik oder
- abgeschlossene Ausbildung zur staatlich geprüften Technikerin / zum staatlich geprüften Techniker Fachrichtung Elektrotechnik (Information/Kommunikation) oder
- abgeschlossene Berufsausbildung einschließlich Vorläuferberufe als
- Informationselektronikerin/Informationselektroniker oder
- IT-System-Elektronikerin/IT-System-Elektroniker oder
- Elektronikerin/Elektroniker Fachrichtung Informations- und Systemtechnik
- einschlägige Berufserfahrung in Wartung und Betrieb von Telekommunikationsanlagen von mindestens einem Jahr
- Fahrerlaubnis Klasse B
Wünschenswert
- Fundierte Fachkenntnisse in den Bereichen Telekommunikationstechnik, Netzwerktechnologien, Audiotechnik, Sicherungssysteme und Videotechnik
Unterlagen
- ein Anschreiben
- ein aktueller Lebenslauf
- Nachweis des geforderten Studiums / der geforderten Ausbildung
- vorhandene Arbeitszeugnisse
- Nachweis der gültigen Fahrerlaubnis
- ggf. ein Nachweis über eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung i.S.d. 2 SGB IX
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