Aus Überzeugung wegweisend
Als BBH-Gruppe entwickeln wir passgenaue Lösungen für die rechtlichen, betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und strategischen Herausforderungen unserer Mandant:innen. Durch vorausschauendes Denken, entschlossenes Handeln und beständige Weiterentwicklung bieten wir Unternehmen aus allen Branchen, darunter die Energie- und Infrastrukturwirtschaft, Full-Service-Beratung auf höchstem Niveau: Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Unternehmensberatung.
All das wäre ohne ein starkes Team undenkbar. Deshalb unterstützen rund 700 Mitarbeiter:innen in Berlin, München, Köln, Hamburg, Stuttgart, Erfurt und Brüssel unsere Mandant:innen vor und hinter den Kulissen.
Wir freuen uns über Unterstützung durch einen RECHTSANWALT(M/W/D) für Energiesteuern und umweltliche Abgaben.
Ihr Verantwortungsbereich
Sie beraten und betreuen Energieversorgungs-, Industrie- und Dienstleistungsunternehmen. Sie sind kompetente:r Ansprechpartner:in und stehen unseren Mandant:innen in allen Fragestellungen zu Energie- und Stromsteuern sowie umweltrechtlichen Abgaben zur Verfügung. Sie begleiten Gerichts- und Behördenverfahren prozessual. Somit gestalten Sie die Energiewende rechtlich mit und treiben aktuelle Themen stetig voran.
Das bringen Sie mit
Das haben wir zu bieten
Bei BBH arbeiten Sie in einem modernen Arbeitsumfeld mit zentral gelegenen Standorten. Kein Tag ist wie der andere! Spannende Fragestellungen lösen Sie interdisziplinär gemeinsam mit Kolleg:innen. Gleichzeitig fördern wir Ihre persönliche Weiterentwicklung. Natürlich haben wir noch mehr zu bieten:
Immer noch nicht genug? Die vollständige Liste unserer Benefits finden Siehier.
Bereits von BBH überzeugt? Lernen wir uns doch am besten persönlich kennen!
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über die Karriereseite!
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
* Der Gehaltsbenchmark wird auf Basis der Zielgehälter bei führenden Unternehmen in der jeweiligen Branche ermittelt und dient Premium-Nutzer:innen als Richtlinie zur Bewertung offener Positionen und als Orientierungshilfe bei Gehaltsverhandlungen. Der Gehaltsbenchmark wird nicht direkt vom Unternehmen angegeben. Er kann deutlich über bzw. unter diesem Wert liegen.