In dieser Abteilung ist im Referat „Verkehrs- und Straßenrecht“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Referent/in (w/m/d) für Straßenrecht incl. Anhörungsbehörde
Entgeltgruppe 14 TV-L / Besoldungsgruppe A 14
Kennziffer 2025/53-1
Das Referat ist für das Straßenrecht sowie das Straßenverkehrsrecht zuständig. Es gliedert sich in ein Kernreferat und einen Abschnitt für den gewerblichen Straßenverkehr. Sie arbeiten im Kernreferat mit fünf Kolleginnen und Kollegen zusammen.
Verwaltungspersonal / Controlling / Verwaltungsmanagement
Entgeltgruppe 14 TV-L / Besoldungsgruppe A 14
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Die Stadt Bremen zeichnet sich durch Vielfalt aus: urbane sowie ländliche Stadtteile, Nähe zur Weser, moderne Wissenschaftsorte, Parks und Kultureinrichtungen – all das ist gut und schnell erreichbar.
Unsere senatorische Behörde ist für Landes- und Kommunalaufgaben in den Bereichen Bau, Mobilität und Stadtentwicklung zuständig. Die Abteilung Verkehr verantwortet die landeshoheitlichen Aufgaben, strategische Konzepte und die Steuerung der Projekte im bremischen Verkehrssystem. Rund 70 Mitarbeitende entwickeln und steuern nachhaltige Mobilität für Bremen.
Wir suchen eine motivierte, kommunikative, interdisziplinär denkende Persönlichkeit (w/m/d) mit selbstständiger, strukturierter Arbeitsweise. Freude an Mitgestaltung, schnelle Einarbeitung in neue Rechtsgebiete, spannende Themen und ein engagiertes Team sind gewünscht.
Erforderlich:
Wünschenswert:
Unbefristete Anstellung, flexible Arbeitszeiten, betriebliche Altersversorgung, Fort- und Weiterbildung, ortsflexibles Arbeiten, Gesundheitsförderung, Bewerbungsfrist bis 13.06.2025, Kennziffer 2025/53-1.
Wir begrüßen Bewerbungen von Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund sowie Schwerbehinderten. Teilzeitarbeit ist möglich. Bitte reichen Sie nur Kopien Ihrer Bewerbungsunterlagen ein.
Frau Manâa, Tel.: 0421/361-19835, und Frau Stelljes, Tel.: 0421/361-30099, stehen für Rückfragen zur Verfügung.
Senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung (auch per E-Mail als PDF) mit aktuellem Zeugnis bis zum 13.06.2025 an die angegebene Adresse unter Angabe der Kennziffer 2025/53-1.
* Der Gehaltsbenchmark wird auf Basis der Zielgehälter bei führenden Unternehmen in der jeweiligen Branche ermittelt und dient Premium-Nutzer:innen als Richtlinie zur Bewertung offener Positionen und als Orientierungshilfe bei Gehaltsverhandlungen. Der Gehaltsbenchmark wird nicht direkt vom Unternehmen angegeben. Er kann deutlich über bzw. unter diesem Wert liegen.