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Ein Ministerium in Nordrhein-Westfalen sucht eine Sachbearbeiterin / einen Sachbearbeiter für das Referat 615 ”Bautechnik, Bauphysik”. Der neue Mitarbeiter wird für technische Baubestimmungen sowie Genehmigungen für Bauprodukte verantwortlich sein. Die Position erfordert ein abgeschlossenes Studium im Bauingenieurwesen oder der Architektur sowie Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung. Vorteile sind ein abwechslungsreicher Arbeitsplatz, Flexibilität und gute Entwicklungsmöglichkeiten.
Arbeitgeber: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW
Beginn ab 09.01.2026
Arbeitsort: Düsseldorf
Anstellungsart: Vollzeit
Befristung: unbefristet
Berufsbezeichnung: Beamter/Beamtin - Länder (gehobener Dienst)
Sachbearbeiterin/ Sachbearbeiter (w/m/d) im Referat 615 ”Bautechnik, Bauphysik” (unbefristet zum nächstmöglichen Zeitpunkt) (Besoldungsgruppe A 11 LBesO A NRW bzw. bis Entgeltgruppe 12 TV‑L)
Unser Ministerium
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen trägt im Besonderen dazu bei, dass Städte und Gemeinden sich weiterentwickeln und die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in unseren 396 Städten und Gemeinden sowie 31 Kreisen in Nordrhein-Westfalen auch in der Zukunft gewahrt bleibt und die Digitalisierung zum Wohle der Menschen eingesetzt wird. Wir unterstützen diejenigen vor Ort, die Heimat in Nordrhein-Westfalen tagtäglich gestalten. Neben dem Gemeindefinanzausgleich und anderer kommunaler Rechtsgrundlagen sind wir für den öffentlich geförderten Wohnungsbau, die Städtebauförderung und die Erarbeitung einer Digitalagenda und Datenstrategie für Nordrhein-Westfalen zuständig sowie die oberste Bauaufsichts-, Kommunalaufsichts- und Denkmalbehörde in Nordrhein-Westfalen.
Das Referat 615 ist Teil der Obersten Bauaufsichtsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen und verantwortlich für Technische Baubestimmungen und die bautechnischen Anforderungen an baulichen Anlagen und Bauprodukten aufgrund der Landesbauordnung NRW. Dazu gehört die Erteilung von Zustimmungen im Einzelfall für Bauprodukte und vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen. Das Referat hat die Fachaufsicht über die Anerkennungsbehörden für Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen für Bauprodukte und Bauarten sowie über Prüfämter und Genehmigungsbehörden für Fliegende Bauten. Die staatliche Anerkennung von Sachverständigen und Prüfingenieurinnen bzw. Prüfingenieure für Baustatik gehört ebenso zum Aufgabengebiet des Referates sowie der energietechnische Ingenieurbau, der energiesparende Wärmeschutz bei Gebäuden und die Umsetzung des Klimaschutzplans.
Haben Sie Fragen an uns?
Fragen zum Aufgabenbereich
Herr Dr. Strzoda 0211/8618-5702
Fragen zum Bewerbungsverfahren
Frau Bleckmann 0211/8618-3118
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann senden Sie bitte Ihre aussagefähigen Unterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, sonstige Nachweise) bis zum 9. Januar 2026 per E-Mail (in einer zusammenhängenden PDF-Datei) unter dem Stichwort „SB 615“ an:
bewerbung@mhkbd.nrw.de
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Sie werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungs-gesetzes bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Beschäftigten ist uns wichtig. Deshalb sind Bewerbungen von Menschen unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, Nationalität, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen.
Bewerbungen schwerbehinderter bzw. gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des SGB IX sind erwünscht.
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbung erteilen Sie gleichzeitig das Einverständnis, dass die für das Auswahlverfahren erforderlichen personenbezogenen Daten vorübergehend gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Daten und Bewerbungsunterlagen unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen gelöscht bzw. vernichtet. Dieses Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden. Ihre Bewerbung kann in diesem Fall nicht mehr im laufenden Auswahl- und Einstellungsverfahren berücksichtigt werden.
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW