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Ein führendes Unternehmen in Dortmund sucht einen engagierten Juristen (m/w/d) zur Unterstützung in der Fraud-Revision. Sie sind verantwortlich für die rechtliche Bewertung interner Unregelmäßigkeiten und die Verbesserung von Investigation-Prozessen. Zudem beraten Sie das Management in rechtlichen Fragestellungen und erstellen Revisionsberichte. Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Jurastudium mit zwei Staatsexamina sowie Kenntnisse im Wirtschaftsrecht. Flexible Arbeitszeiten und Weiterbildungsmöglichkeiten werden angeboten.
Um unsere internen Kontroll- und Sicherheitssysteme weiter zu stärken und auf aktuelle regulatorische Anforderungen zu reagieren, schaffen wir eine neue Schlüsselposition in unserer Konzernrevision. Wir suchen einen engagierten Juristen (m/w/d), der uns als Spezialist (m/w/d) für die Fraud‑Revision unterstützt, interne Unregelmäßigkeiten aufklärt und die Prozesse zur Investigation und Aufklärung von Unregelmäßigkeiten weiter verbessert. Die Position wird auch zentrale Ansprechperson für rechtliche Fragestellungen in der Konzernrevision sein. Zu Ihren Hauptaufgaben gehören:
Der gewöhnliche Einsatzort ist in Dortmund oder Hamburg. Bitte laden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (inkl. Zeugnisse und Zertifikate) über den "Jetzt bewerben"‑Button in unser Bewerbermanagementsystem hoch. Nutzen Sie dazu gerne das Anschreiben‑Feld und fügen Sie die Unterlagen in ein PDF zusammen. Alternativ können Sie auch erst Ihr Bewerberprofil anlegen und in einem zweiten Schritt weitere Dokumente hochladen. Bitte machen Sie in Ihrer Bewerbung zusätzlich Angaben zu dem von Ihnen präferierten Standort sowie Ihrer Gehaltsvorstellung.
vanessa.paffrath@signal-iduna.de (Bitte laden Sie Ihren Lebenslauf über den "Jetzt bewerben"‑Button hoch, Bewerbungen per E‑Mail können leider nicht berücksichtigt werden.)
Bitte beachten Sie, dass die SIGNAL IDUNA Gruppe keine unaufgefordert durch Personalvermittler zu gesandten Profile akzeptiert. Kommt es zur Berücksichtigung oder Einstellung von Kandidaten, deren Profile durch Personalvermittler mit denen kein Vertragsverhältnis besteht, übersandt wurden, besteht daher kein Vergütungsanspruch.