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Eine Stadtverwaltung in Ulm sucht eine/-n HR-Spezialist*in Entgeltabrechnung, die/der die komplette Entgeltabrechnung für einen Mitarbeiterkreis eigenständig durchführt. Ideale Kandidat*innen haben eine Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten und Kenntnisse im Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht. Die Stelle bietet verschiedene Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie ein attraktives Vergünstigungssystem für städtische Einrichtungen.
Unsere Stadtverwaltung ist so stark wie die Gesamtheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Werden Sie Teil unseres Teams und gestalten Sie Ulm aktiv mit.
Wir suchen eine/-n
HR-Spezialist*in Entgeltabrechnung (m/w/d)
Der Stellenumfang beträgt 26 Wochenstunden (66,67%).
Die Abteilung ZSD/P ist ein Motor für die modern-ausgerichtete Personal- und Organisationspolitik in unserer Stadt. Dazu gehört vor allem die kompetente Betreuung und rechtssichere Entlohnung unserer rund 4.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Bezahlung erfolgt bisEntgeltgruppe 9a TVöD.
Ihre Aufgaben:
Ihr Profil:
Wir bieten:
Die Vorstellungsgespräche finden voraussichtlich am Freitag, den 17. Oktober 2025 und ggf. am Dienstag, den 21. Oktober 2025 statt.
Weitere Infos:
Die Stadt unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Teilzeitmodelle im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten. Wir begrüßen Ihre Bewerbung unabhängig Ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, Ihres Alters, Ihrer Religion oder Weltanschauung, Ihrer Behinderung, Ihres Geschlechts oder Ihrer sexuellen Identität. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Erfahren Sie mehr über Arbeiten und Ausbildung bei der Stadt Ulm unter www.karriere.ulm.de.
Für Rückfragen steht Ihnen das Bewerbungsbüro der Stadt Ulm unter der Telefonnummer 0731/161-2199 gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung.
Bewerbungsschluss: 12.10.2025
* Der Gehaltsbenchmark wird auf Basis der Zielgehälter bei führenden Unternehmen in der jeweiligen Branche ermittelt und dient Premium-Nutzer:innen als Richtlinie zur Bewertung offener Positionen und als Orientierungshilfe bei Gehaltsverhandlungen. Der Gehaltsbenchmark wird nicht direkt vom Unternehmen angegeben. Er kann deutlich über bzw. unter diesem Wert liegen.