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Eine Ministerialbehörde in Schleswig-Holstein sucht eine Leitung (m/w/d) für die Abteilung Technischer Umweltschutz. Die Rolle erfordert Führungskompetenz, Erfahrung im Management komplexer Projekte sowie gutes politisches Verständnis. Zu den Aufgaben gehört die strategische Weiterentwicklung der Abteilung und die Verantwortung für die Zusammenarbeit mit anderen Behörden. Eine Mindestanforderung umfasst ein abgeschlossenes Hochschulstudium und mehrjährige Berufserfahrung.
Angebotsart: Arbeit
Leitung (m/w/d) der Abteilung V 3 Technischer Umweltschutz, Reaktorsicherheit und Strahlenschutz
Arbeitgeber: Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur u. Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein
Vollzeit
unbefristet
Im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als Leitung (m/w/d) der Abteilung V 3 „Technischer Umweltschutz, Reaktorsicherheit und Strahlenschutz“ auf Dauer in Vollzeit zu besetzen.
Die Abteilung mit ca. 80 Beschäftigten besteht aus einem multidisziplinären Team von hochqualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Deren Aufgaben sind fachlich außerordentlich anspruchsvoll und von hoher politischer Bedeutung.
Schleswig-Holstein ist auf dem Weg, das erste klimaneutrale Industrieland in Deutschland zu werden. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien, die grüne Transformation von Industrie und Produktion und der Aufbau neuer Energieinfrastrukturen sowie die dazu erforderlichen Genehmigungsverfahren prägen die Arbeit im Bereich des Technischen Umweltschutzes. Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) sieht insbesondere die Weiterentwicklung des Industriegebiets Brunsbüttel als große Aufgabe der Transformation, die immissionsschutzrechtlich zu begleiten ist.
Das MEKUN ist als oberste Immissionsschutzbehörde für die Steuerung des nachgeordneten Bereichs beim Landesamt für Umwelt (LfU) hinsichtlich Genehmigung und Überwachung industrieller Anlagen, insbesondere Anlagen mit Bedeutung für die Energiewende, zuständig.
Dem MEKUN obliegt als atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde die Zuständigkeit für die Überwachung der in Schleswig-Holstein gelegenen kerntechnischen Einrichtungen sowie den Strahlenschutz außerhalb dieser Anlagen im Bereich Medizin, Industrie, Gewerbe, Forschung und Lehre.
Im kerntechnischen Bereich liegen aktuelle und künftige Schwerpunkte in der Durchführung und Abwicklung atomrechtlicher Stilllegungsgenehmigungsverfahren sowie der Aufsicht bezüglich eines anforderungsgerechten Rückbaus inklusive gesicherter Entsorgungswege zu den Kernkraftwerken Brunsbüttel, Krümmel und Brokdorf sowie zum Forschungsreaktor des Helmholtz-Zentrums Geesthacht, den Genehmigungsverfahren für Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle sowie in der Aufsicht über die Zwischenlager und die Stilllegung und den Abbau der kerntechnischen Anlagen, aber auch in der politischen Begleitung und Mitwirkung bei der Lösung von Entsorgungsfragen.
Die Abteilung V 3 des MEKUN nimmt zudem die Aufgaben der obersten Abfallentsorgungsbehörde und der Marktüberwachung wahr, die insbesondere die Mitwirkung bei der Rechtsetzung sowie die Fachaufsicht gegenüber den Vollzugsbehörden umfassen. Hierzu gehört insbesondere auch die Zuständigkeit für die Weiterentwicklung zu einer Kreislaufwirtschaft. Die Arbeit der Abteilung steht ständig in besonderem Maße im Blickfeld des öffentlichen Interesses.
Das ausgeschriebene Aufgabengebiet umfasst:
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
Darüberergeben sich für die Besetzung der Stelle folgende Anforderungen:
Für die Bewerbung von Vorteil sind:
Vor der Einstellung ist die erfolgreiche Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung gemäß Landessicherheitsüberprüfungsgesetz (LSÜG SH) der Stufe Ü2 (erweiterte Sicherheitsüberprüfung) erforderlich.
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist die Übertragung des Amtes B 5 SHBesO gem. § 5 Landesbeamtengesetz (LBG) zunächst im Beamtenverhältnis auf Probe (Probezeitdauer 2 Jahre) möglich, andernfalls erfolgt der Abschluss eines Sonder-dienstvertrages in Anlehnung an die Besoldungsgruppe B 5 SHBesO ebenfalls mit einer Probezeit von 2 Jahren. Bei entsprechender Bewährung erfolgt die dauerhafte Übertragung der Tätigkeit (siehe auch Besoldungsrechner: https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/sh/ ).
Eine Einstellung und Versetzung von Beamtinnen und Beamten nach Vollendung des 55. Lebensjahrs in den Landesdienst steht unter dem Vorbehalt einer gesonderten Prüfung.
Darüber hinaus bieten wir:
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum
Sonntag, 22. Februar 2026,
an das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein, Mercatorstraße 3, 24106 Kiel, Kennwort: V142-V3, gerne in elektronischer Form und zusammengefasst in einem PDF-Dokument an dennis.schmidt@mekun.landsh.de. Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.
Für beamten- oder tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen Herr Dennis Schmidt (dennis.schmidt@mekun.landsh.de oder Tel. 0431-988 7247), gern zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an Staatssekretär Joschka Knuth (Joschka.Knuth@mekun.landsh.de oder Tel. 0431-988 7340).
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur u. Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein
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