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Ein Unternehmen im Bereich erneuerbare Energien sucht eine/n Ingenieur/in für die Regionalwerke Passauer Land. Sie sind verantwortlich für die Planung und Projektierung von PV-Anlagen sowie die Leitung weiterer Projekte im Energiesektor. Flexible Arbeitszeiten und tarifgerechte Vergütung werden angeboten. Die Stelle ist zunächst befristet bis 31.10.2027 mit Option auf Festanstellung. Bewerbungen sind bis 11.01.2026 willkommen.
Wir suchen zum baldigen Eintritt einen / eine
Passau
15 - 20 Wochenstunden
31.10.2027
baldmöglichst
Der Landkreis Passau und 27 kreisangehörige Kommunen haben sich entschieden, die Ziele der bayerischen Staatsregierung im Bereich Klimaschutz und Energiegewinnung aus regenerativen Energiequellen auf lokaler Ebene gemeinsam umzusetzen.
Dazu engagieren sie sich gemeinsam in den Regionalwerken Passauer Land gKU, um eine größtmögliche Energiesouveränität der Region sowie die wirtschaftliche Teilhabe an der regionalen Wertschöpfung zu erreichen. Durch die Schaffung dezentraler Energieerzeugungs- und Speicherstrukturen sowie die regionale Vermarktung der erzeugten Energie sollen die Regionalwerke die langfristige Energieversorgung aus erneuerbaren Energien sicherstellen und die Akzeptanz der lokalen Bevölkerung und der heimischen Wirtschaft in Bezug auf die Errichtung erneuerbare Energieanlagen steigern.
Die zunächst befristete Stelle ist mit der Option einer anschließenden Festanstellung im gemeinsamen Kommunalunternehmen Regionalwerke Passauer Land verbunden.
Jetzt bewerben bis zum 11.01.2026
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Onlineformular!
Fragen?für Fachliches: Herr Schätz (Tel. 0851/397-2241)
für Personalrechtliches: Frau Griebl (Tel.: 0851/397-1230)
Der Landkreis Passau fördert aktiv die Gleichstellung aller Bediensteten, wir freuen uns, wenn sich alle Geschlechter angesprochen fühlen. Schwerbehinderte Bewerbende werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Die Gleichstellung aller Geschlechter ist für uns selbstverständlich. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsstelle (Art. 18 BayGIG) wird hingewiesen.