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Eine Stadtverwaltung sucht einen Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste, Fachrichtung Archiv, in Teilzeit. Die Stelle umfasst die Umsetzung der Schriftgutordnung, die Betreuung des Registraturgutes sowie die Bearbeitung von Anfragen. Der ideale Kandidat hat einen Abschluss in Medien- und Informationsdiensten oder einen vergleichbaren Abschluss und zeichnet sich durch Belastbarkeit, Flexibilität und Zuverlässigkeit aus. Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach TVöD-VkA wird angeboten, sowie attraktive Sozialleistungen und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Stadtverwaltung Radeberg — Teilzeit (30 Std./Woche) ab 01.05.2026, unbefristet, nach TVöD‑VkA Entgeltgruppe 6.
Die Große Kreisstadt Radeberg hat die Stelle eines Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste, Fachrichtung Archiv (m/w/d) im Stadtarchiv zu besetzen. Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
Änderungen des Aufgabengebietes bleiben vorbehalten.
Sollten Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben, so freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 30.01.2026.
Hinweis: Es werden ausschließlich Bewerbungsunterlagen im PDF-Format verarbeitet. Anhänge in anderen Formaten oder mit Verknüpfungen werden nicht berücksichtigt.
Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.
Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.
Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Bewerbungsunterlagen u.a. an die Auswahlkommission weitergegeben werden. Zum Zwecke der Abwicklung von Bewerbungsverfahren erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern (m/w/d). Die Verarbeitung erfolgt auf elektronischem Wege. Schließen wir mit einem Bewerber einen Anstellungsvertrag, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Schließen wir mit dem Bewerber (m/w/d) keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Haben Sie noch Fragen? Gern beantwortet Ihnen Frau Zimmermann diese telefonisch unter +49 3528 450 218 oder per E‑Mail bewerbung@stadt-radeberg.de