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Kernaufgabe des Aufsichtsrates ist es, die Vorstandsmitglieder zu bestellen und den Vorstand bei der Geschäftsführung zu beraten und zu überwachen. Bestimmte grundlegende Entscheidungen dürfen gemäß dem Gesetz nur mit seiner Zustimmung getroffen werden. Er hat festgelegt, dass zusätzlich bestimmte Arten von Geschäften seine Zustimmung benötigen. Die Aufsichtsratsmitglieder haften gegenüber der Gesellschaft für etwaige Pflichtverletzungen.
Der Aufsichtsrat besteht aus 21 Mitgliedern, davon zehn Aktionärs- und zehn Arbeitnehmervertretern sowie einem weiteren Mitglied. Diese Zusammensetzung ist in den Vorschriften des für die Gesellschaft maßgebenden Mitbestimmungsergänzungsgesetzes in Verbindung mit § 7 ihrer Satzung festgelegt.
Dem Aufsichtsrat der SZAG gehören nachfolgend aufgeführte Mitglieder an mit folgenden Mitgliedschaften in (a) anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und (b) vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.