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Eine führende Universitätsklinik in Hamburg sucht einen Arzt/eine Ärztin in Weiterbildung im Bereich Strahlentherapie. Diese Position umfasst die gesamte Bandbreite der Diagnostik, Therapie und Prävention sowie die fachgerechte Betreuung der Patient:innen. Wir bieten ein familienfreundliches Arbeitsumfeld mit attraktiven Mitarbeitendenangeboten und umfangreichen Fortbildungsprogrammen. Teilzeit möglich, befristet für 5 Jahre.
Wir sind das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) – und stehen für exzellente Kompetenz in Forschung, Lehre und der vollumfänglichen Gesundheitsversorgung in unseren Kliniken. Unsere rund 15.300 Mitarbeiter:innen streben jeden Tag aufs Neue danach, mit ihrem Beitrag die Welt ein bisschen gesünder zu machen. Es ist unser Anspruch, eine der führenden Universitätskliniken zu sein – und gleichzeitig der beste Arbeitgeber unserer Branche. So glauben wir im UKE fest daran, dass erfolgreiches und erfüllendes Arbeiten im Einklang mit den persönlichen Bedürfnissen und individuellen Lebensentwürfen der Mitarbeitenden stehen sollte. Und so unterschiedlich diese sind, so vielfältig ist unser Angebot an individuellen Lösungen.
Arzt/Ärztin (all genders) in Weiterbildung - Bereich Strahlentherapie
Das Ambulanzzentrum des UKE GmbH ist eine Tochtergesellschaft des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE). Als Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) engagieren wir uns auf dem Campus des UKE mit 38 unterschiedlichen Fachbereichen. Unsere interdisziplinäre Spitzenmedizin überzeugt Patient:innen sowie Zuweiser:innen.
Wir heißen Sie zum 01.01.2026 herzlich in unserem Fachbereich Strahlentherapie willkommen.
Ihre Aufgaben:
Diese Position ist im Rahmen der Weiterbildungsbefugnis gemäß ÄArbVtrG befristet für 5 Jahre im Fachbereich Strahlentherapie zu besetzen. Diese Position kann auch in Teilzeit besetzt werden.
Immunitätsstatus
Eine Einstellung ist nur möglich, wenn nach den jeweils geltenden (gesetzlichen und medizinischen) Vorgaben gegen das Masernvirus ein vollständiger Immunisierungs- bzw. Immunitätsnachweis vorliegt. Dies ist vor Beschäftigungsbeginn durch entsprechende Unterlagen (z.B. Impfausweis) nachzuweisen.