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Die Stadtverwaltung Braunlage sucht eine IT-Fachkraft (m/w/d), die für die Betreuung und Weiterentwicklung der IT-Infrastruktur verantwortlich ist. Zu den Aufgaben gehören die Unterstützung der Verwaltung, die Beratung zur Digitalisierungsstrategie sowie die technische Betreuung von IT-Systemen. Erwartet werden eine abgeschlossene Ausbildung zum Fachinformatiker, Kenntnisse der deutschen Sprache und ein Führerschein Klasse B. Wir bieten tarifgerechte Eingruppierung, 30 Tage Urlaub, und Weiterbildungsangebote.
Vollzeit, Teilzeit (Vormittag, Nachmittag)
Veröffentlichungsdatum: Vor 2 Tagen veröffentlicht
Wohnen und arbeiten wo andere Urlaub machen!
Die Stadt Braunlage stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein: Stellenbezeichnung IT-Fachkraft (m/w/d)
Stundenumfang: Vollzeit, Teilzeit bedingt möglich
besetzbar: ab sofort
Eingruppierung: Die Eingruppierung erfolgt je nach persönlicher Qualifikation bis zur Entgeltgruppe 9b TVöD
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung, die Sie bitte mit vollständigen und aussagekräftigen Unterlagen bis zum 04.01.2026 richten an: Stadt Braunlage - Personalamt - Herzog-Johann-Albrecht-Str. 2, 38700 Braunlage oder
E‑Mail: info@stadt-braunlage.de
(Bei Zusendung der Unterlagen per Post bitte nur Kopien, bei elektronischer Übermittlung die Unterlagen bitte in max. zwei Anlagen zusammenfassen)
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne das Personalamt, Frau Schünemann, 05520/940‑116 oder Herr Ullrich, 05520/940‑112.
Die im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren anfallenden Kosten, wie z.B. Reisekosten, werden nicht erstattet.
Wir schützen die Kontaktdaten des Arbeitgebers vor unerlaubten Zugriffen. Bitte geben Sie die dargestellten Zeichen in das Textfeld ein, um die Kontaktdaten des Arbeitgebers anzuzeigen.
Hinweis: Die dargestellten Zeichen enthalten keine Umlaute (ä, ö, ü oder ß), Sonderzeichen oder Leerzeichen.
* Der Gehaltsbenchmark wird auf Basis der Zielgehälter bei führenden Unternehmen in der jeweiligen Branche ermittelt und dient Premium-Nutzer:innen als Richtlinie zur Bewertung offener Positionen und als Orientierungshilfe bei Gehaltsverhandlungen. Der Gehaltsbenchmark wird nicht direkt vom Unternehmen angegeben. Er kann deutlich über bzw. unter diesem Wert liegen.