Stadt Viernheim
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IT-Systemhaus der Bundesagentur für Arbeit
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RBW Rohrdorfer Betonwerke GmbH & Co. KG
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Wohnstätten Sindelfingen GmbH
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IPROconsult
Eine Stadtverwaltung in Hessen sucht einen staatlich geprüften Techniker (w/m/d) im Bereich Bautechnik mit Schwerpunkt Tiefbau. Diese Position umfasst die Genehmigung und Überwachung von Straßenaufbrüchen, insbesondere im Rahmen des Glasfaserausbaus. Bewerber sollten eine technische Weiterbildung im Tiefbau sowie relevante Erfahrung im öffentlichen Dienst vorweisen. Flexible Arbeitszeiten und umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten sind Teil des Angebots. Bewerbungen sind bis zum 18.01.2026 möglich.
Die rund 35.000 Einwohner*innen Viernheims leben in einer Stadt, die sich durch eine kompakte Siedlungsstruktur auszeichnet. Gerade diese Struktur bietet ideale Voraussetzungen für den zügigen und effizienten Ausbau des Glasfasernetzes. Dank der guten Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz und in zentraler Lage der Metropolregion Rhein‑Neckar, verfolgt Viernheim seit Jahren das Ziel, die digitale Infrastruktur nachhaltig und zukunftssicher auszubauen. Der Glasfaserausbau ist dabei ein zentraler Baustein moderner Stadtentwicklung. Die Brundtlandstadt Viernheim hat hierfür zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Position als
beim Amt für Stadtentwicklung und Umweltplanung (ASU) zu besetzen. Sie prüfen und genehmigen Straßenaufbrüche, insbesondere im Zuge des Glasfaserausbaus und tragen damit aktiv zum Ausbau einer zukunftsfähigen digitalen Infrastruktur unserer Stadt bei. Werden Sie Teil unseres engagierten Teams im ASU und gestalten Sie mit uns eine moderne, lebenswerte und gut vernetzte Stadt. Ihr Einsatz trägt dazu bei, die Lebensqualität unserer Bürgerinnen und Bürger nachhaltig zu verbessern.
Genehmigung und Überwachung von Straßenaufbrüchen von Leitungsträgern und privaten Bauherrn insbesondere:
Für fachliche Fragen steht Ihnen die Amtsleiterin Annemarie Biermas unter Tel. 06204/988‑293 zur Verfügung.
Bei personalrechtlichen Fragen wenden Sie sich an das Hauptamt – Abteilung Personal, Patricia Ehret (Tel.: 06204/988‑242).
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Wegen umfangreichem Außendienst auch in unebenem Gelände Viernheims ist entsprechende Trittsicherheit und Beweglichkeit notwendig. Eine Teilzeitbeschäftigung ist gemäß § 9 Abs. 2 HGlG grundsätzlich möglich. Bewerbungen von Frauen werden begrüßt.
Nähere Informationen zur Stadt Viernheim und der attraktiven Metropolregion Rhein‑Neckar finden Sie unter viernheim.de bzw. m‑r‑n.com.
Sind Sie interessiert an dieser Tätigkeit? Dann freuen wir uns bis spätestens 18.01.2026 auf Ihre Online‑Bewerbung über unser Bewerbungsportal: https://jobs.viernheim.de/upwkc
Viernheim, 18.12.2025
Der Magistrat der Stadt Viernheim
gez. B a a ß
Bürgermeister
* Der Gehaltsbenchmark wird auf Basis der Zielgehälter bei führenden Unternehmen in der jeweiligen Branche ermittelt und dient Premium-Nutzer:innen als Richtlinie zur Bewertung offener Positionen und als Orientierungshilfe bei Gehaltsverhandlungen. Der Gehaltsbenchmark wird nicht direkt vom Unternehmen angegeben. Er kann deutlich über bzw. unter diesem Wert liegen.