Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (MLW) ist unter anderem für die Themen Städtebau und Raumordnung, Baurecht und Landesplanung zuständig.
Zum 1. April 2026 stellen wir mehrere
Städtebaureferendarinnen / Städtebaureferendare (w/m/d)
in den zweijährigen Vorbereitungsdienst für den höheren bautechnischen Dienst der Fachrichtung Städtebau und Raumordnung ein. Der Vorbereitungsdienst ist im Wesentlichen bei kommunalen und staatlichen Behörden abzuleisten.
Ihre Aufgaben
- Studium des Städtebaus oder eines vergleichbaren Studiengangs mit städtebaulichem oder raumplanerischem Schwerpunkt, das bis Ende März 2026 abgeschlossen ist (Diplom-/ Masterabschluss an einer Universität, oder ein akkreditierter Masterabschluss an einer Fachhochschule). Bei ausländischen Abschlüssen ist eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen vorzulegen.
- Bei einem Masterstudiengang soll der Bachelorstudiengang starke Bezüge zur Stadt- und Raumplanung aufweisen.
- Bereitschaft zur selbständigen und engagierten Mitgestaltung des Referendariats.
- Berufliche Erfahrungen auf dem Gebiet der Stadtplanung sind von Vorteil.
- Die rechtlichen und persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf.
- Anwärterbezüge nach dem Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg. Zusätzliche Zahlung eines Anwärtersonderzuschlags nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen (siehe für weitere Informationen lbv.landbw.de/-/anwarterbezuge) .
- Unterstützung Ihrer Mobilität mit dem JobTicket BW.
- Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen werden ausdrücklich begrüßt. Sie werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Weitere Informationen erhalten Sie Extern: hier (Öffnet in neuem Fenster) .
- Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht.
- Fragen zum Referendariat beantwortet Ihnen gerne Herr Andreas Kloster (Telefon 0711/123-2911 oder E-Mail: Andreas.Kloster@mlw.bwl.de ).
- Die Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens gelöscht.