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Eine kommunale Verwaltung sucht einen Schreiner (m/w/d) in Spiesen-Elversberg. Die Position bietet eine unbefristete Vollzeitstelle mit 39 Stunden pro Woche und verlangt eine abgeschlossene Ausbildung sowie gutes Deutsch. Zu den Aufgaben gehören Möbel- und Montagearbeiten sowie die Reparatur von Spielplatzgeräten. Die Vergütung erfolgt gemäß TVöD. Bewerbungen sind bis zum 26.01.2026 online einzureichen. Schwerbehinderte Bewerber und Frauen werden ausdrücklich ermutigt, sich zu bewerben.
Arbeitgeber: Gemeindeverwaltung Spiesen-Elversberg
Spiesen-Elversberg
Vollzeit
unbefristet
Veröffentlichungsdatum: Gestern veröffentlicht
Sie wünschen sich einen sicheren, zukunftsträchtigen Arbeitsplatz, bei dem Sie das kommunale Umfeld Spiesen-Elversbergs unmittelbar positiv beeinflussen können?
Die Gemeinde Spiesen-Elversberg stellt zum nächstmöglichen Termin eine/n
im Bereich Gemeindebauhof ein.
Angaben über ehrenamtliche Tätigkeiten werden erbeten.
Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bei der Gemeinde Spiesen-Elversberg besteht ein Frauenförderplan. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.
Aus Gründen der Nachhaltigkeit nutzt die Gemeinde Spiesen-Elversberg das Online-Verfahren für den Bewerbungsprozess. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise) senden Sie bitte bis spätestens Montag, den 26.01.2026 über unser Bewerbungstool. In der Stellenausschreibung auf unserer Internetseite www.spiesen-elversberg.de/rathaus/stellenausschreibungen/ gelangen Sie zum Online-Bewerbersystem und werden automatisch durch das Verfahren geleitet.
Sollten Sie das Bewerbertool nicht nutzen wollen, senden Sie Ihre Bewerbung postalisch an die Gemeinde Spiesen-Elversberg, Personalamt, Hauptstraße 116, 66583 Spiesen-Elversberg.
Da die eingereichten Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden, bitten wir auf die Übersendung von Originalen, Klarsichthüllen, Schnellheftern u.Ä. zu verzichten. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen vernichtet. Im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten können nicht erstattet werden.