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Eine öffentliche Institution in Zwickau sucht einen Mitarbeiter/m Eine Mitarbeiterin für das Bestattungswesen und Krematorium. Die Stelle bietet ein abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld und eine tarifgerechte Bezahlung in Vollzeit. Die Bewerber sollten über eine Ausbildung als Bestattungsfachkraft oder entsprechende Erfahrung verfügen und eine hohe Belastbarkeit aufweisen. Zusätzliche Sozialleistungen sowie Fortbildungsmöglichkeiten werden angeboten.
Stadt Zwickau – Stellenausschreibung im Garten- und Friedhofsamt, Dezernat Bauen. Die Stadt Zwickau ist mit ca. 88.000 Einwohnern die viertgrößte Stadt im Freistaat Sachsen und bietet ein abwechslungsreiches Kulturleben, vielfältige Bildungsstätten sowie eine offene, familienfreundliche Stadt.
Im Garten- und Friedhofsamt, Dezernat Bauen, ist ab 01.11.2025 eine unbefristete Stelle zu besetzen als:
Mitarbeiter/Mitarbeiterin Bestattungswesen/Krematorium (m/w/d)
Zusätzlich bietet die Stadt Zwickau im Rahmen ihres Mottos „Soziale Stadt“ und als „Ort der Vielfalt“ einen Zuschuss zum Deutschland-Jobticket für den öffentlichen Nahverkehr und Offenheit für kulturelle Vielfalt.
Wir schätzen Vielfalt und begrüßen alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer oder sozialer Herkunft, Religion, Behinderung, Alter und sexueller Orientierung.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Dann reichen Sie Ihre Bewerbung mit den vollständigen Unterlagen (Anschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Kopien der Schul- und Ausbildungszeugnisse bzw. Studienabschlüsse, Arbeitszeugnisse oder Beurteilungen, ggf. den Nachweis über das Vorliegen einer Behinderung) bis spätestens 15.10.2025 über unser Onlinebewerberportal unter www.zwickau.de/stellen ein. Die Vorstellungsgespräche sind für den 21.10.2025 geplant.
Hinweise:
Unvollständige Bewerbungsunterlagen können nicht berücksichtigt werden. Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab. Die Rücksendung von postalisch eingegangenen Bewerbungsunterlagen kann nur gegen Beifügung eines ausreichend frankierten Rückumschlags erfolgen.