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Mitarbeiter im kommunalen Außendienst des Ordnungsamtes

IT-Systemhaus der Bundesagentur für Arbeit

Erftstadt

Vor Ort

EUR 39.000 - 49.000

Vollzeit

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Zusammenfassung

Eine Stadtverwaltung in Nordrhein-Westfalen sucht eine:n Mitarbeiter:in im kommunalen Außendienst. Zu den Aufgaben gehören die Überwachung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die Kontrolle von Veranstaltungen. Bewerber:innen sollten eine Ausbildung im Verwaltungswesen oder eine gleichwertige kaufmännische Ausbildung haben. Diese unbefristete Vollzeitstelle bietet ein sicheres Gehalt und zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten. Teilzeit und flexible Arbeitsmodelle sind ebenfalls möglich.

Leistungen

Betriebliches Gesundheitsmanagement
Vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Attraktive Angebote über Corporate Benefits

Qualifikationen

  • Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung im Verwaltungsbereich oder gleichwertige kaufmännische Ausbildung.
  • Bereitschaft zur Weiterbildung und zum Erlernen des Verwaltungslehrgangs I.

Aufgaben

  • Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
  • Kontrolle von Veranstaltungen und Gewerbebetrieben.
  • Einsatz im Dienstplan mit Flexibilität.

Kenntnisse

Verantwortungsbewusstsein
Flexibilität
Lösungsorientierung

Ausbildung

Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten
Verwaltungslehrgang I
Jobbeschreibung
Stellendetails zu: Mitarbeiter:in im kommunalen Außendienst des Ordnungsamtes (m/w/d)

Stellenbezeichnung: Mitarbeiter:in im kommunalen Außendienst des Ordnungsamtes (m/w/d)

Arbeitgeber: Stadt Erftstadt

Beginn ab 01.05.2026

Anstellungsart: Vollzeit, Teilzeit (Vormittag, Nachmittag)

Befristung: unbefristet

Vergütung: bis zur TVöD VKA EG 9a

Wir suchen ab dem 01.05.2026 eine:n
Mitarbeiter:in im kommunalen Außendienst des Ordnungsamtes (m/w/d)

bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen Vergütung bis zur TVöD VKA EG 9a

unbefristet, in Vollzeit

Ihre Kernaufgaben
  • Feststellung, Beurteilung, Beseitigung, Abwehr und Ahndung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung unter Berücksichtigung der vielfältigen ordnungsrechtlichen Gesetze und Verordnungen,
  • Unterbringung in geschlossenen Anstalten nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG NRW),
  • Kontrolle von Veranstaltungen, Kontrolle von Plätzen und Anlagen, von Märkten, Gaststätten und Gewerbebetrieben sowie die mit der Kontrolle verbundene Ahndung und Verfügung eines Handelns, Tuns oder Unterlassens,
  • Mitwirkung bei der Kontrolle des ruhenden Straßenverkehrs.
  • Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten oder der erfolgreiche Abschluss des Verwaltungslehrgangs I. Nachrangig kann sich auch bewerben, wer eine abgeschlossene andere förderliche Ausbildung hat, in einem Ausbildungsberuf, dessen Ausbildungsdauer grundsätzlich auf 3 Jahre und dessen Inhalte im Wesentlichen kaufmännisch, buchhalterisch, rechtlich oder büroorganisatorisch angelegt sind. Diese Personen sind aber dazu verpflichtet den Verwaltungslehrgang I zu absolvieren. Zudem können sich auch Personen bewerben, die derzeit bereits einen Verwaltungslehrgang I absolvieren.
  • Uneingeschränkte körperliche Fitness (ggf. durch entspr. Nachweise zu belegen),
  • Bereitschaft zum Einsatz im Rahmen eines Dienstplanes, zur Wahrnehmung von Sonderdiensten, zum Tragen von Dienstbekleidung und persönlicher Schutzausrüstung,
  • dienstleistungsorientiert, flexibel, lösungsorientiert,
  • Besitz des Führerscheines B (früher Klasse III)
  • Work-Life-Balance, Teilzeitbeschäftigung und ggfls. Jobsharing möglich
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement und gelebter Arbeitsschutz
  • Sicherer Arbeitsplatz, sicheres Gehalt und zusätzliche Leistungsorientierte Bezahlung (LOB)
  • Vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, geförderte Qualifizierungsmaßnahmen
  • Attraktive Angebote für Mitarbeitende über Corporate Benefits, Fahrradleasing, u.v.m
  • Förderung der Gleichstellung aller Mitarbeitenden
Qualifikationen
  • Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten oder die erfolgreiche Absolvierung des Verwaltungslehrgangs I.
  • Andere kaufmännische, buchhalterische, rechtliche oder büroorganisatorische Ausbildung, ggf. Verwaltungslehrgang I verpflichtend.
Kontakt
  • Ordnungsamt – Herr Müggenburg 02235/409-607
  • Haupt- und Personalamt – Frau Tütt 02235/409-511
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