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Eine Stadtverwaltung in Nordrhein-Westfalen sucht eine Leitung für den Stadtdienst Steuern. Diese unbefristete Vollzeitstelle beinhaltet die strategische und fachliche Verantwortung für steuerliche Belange sowie die Weiterentwicklung des Tax Compliance Management Systems. Bewerberinnen und Bewerber sollten ein abgeschlossenes Hochschulstudium in relevanten Fachrichtungen sowie langjährige Erfahrung im Steuerwesen mitbringen. Ein Umfeld mit attraktiven Zusatzleistungen und flexiblen Arbeitsmöglichkeiten erwartet Sie. Bewerbungen sind bis zum 19.12.2025 möglich.
Die Klingenstadt Solingen ist mit ca. 165.000 Einwohnerinnen und Einwohnern Großstadt im "Bergischen Städtedreieck". Modern, vielfältig, bunt, krisensicher: Die Stadtverwaltung ist eine attraktive Arbeitgeberin und mit rund 3000 Beschäftigten die größte vor Ort. Als moderne Dienstleisterin sorgt sie mit einem weit gefächerten Aufgabenspektrum für das Wohl der Stadtgemeinschaft. Sie ist Arbeitgeberin mit Vorbildfunktion und setzt sich intensiv dafür ein, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz wohl fühlen.
Die Stelle ist im Stadtdienst Steuern, zu besetzen und ist mit E14 (5.153,96 € - 7.346,09 € mtl.) TVöD bzw. A14 (5.350,96 € - 6.806,34 € mtl.) LBesG NRW ausgewiesen. Sie ist unbefristet zu besetzen und hat einen Arbeitszeitanteil von 100%.
Als Leitung des Stadtdienstes Steuern übernehmen Sie die strategische, organisatorische und fachliche Gesamtverantwortung für die steuerlichen Belange der Stadt Solingen sowie die Weiterentwicklung des Tax Compliance Management Systems (TCMS).
✔Sinnstiftender und krisensicherer Arbeitsplatz✔Zusatzrente gemäß TVÖD✔Versicherungsvergünstigungen✔Faire Vergütung✔Betriebliche Kita-Plätze✔Gesundheits- und Fortbildungsprogramme✔Gleitende Arbeitszeiten✔30 Urlaubstage✔Firmenticket✔Gute Erreichbarkeit✔Teilzeit möglich✔Mobiles Arbeiten möglich
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich jetzt und werden Sie Teil unseres Teams!
Wir freuen uns auf Ihre Onlinebewerbung über das Stellenportal bis spätestens 19.12.2025.
Bettina Harms
Tel. 0212/290 3710
Fachbereich
Andreas Clemens
Tel. 0212/290 2279
Personalwirtschaft
Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.
Für Schwerbehinderte oder Schwerbehinderten Gleichgestellte gelten bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung die Bestimmungen des SGB IX.
Die genannten Entgelte beziehen sich auf eine Vollzeitstelle mit entsprechender Berufserfahrung. Die Einstufung in die jeweilige Erfahrungsstufe erfolgt abhängig von der individuellen Berufserfahrung. Bei Teilzeitbeschäftigung wird das Entgelt anteilig entsprechend dem Beschäftigungsumfang angepasst.
Wir begrüßen Bewerbungen von Menschen aller Nationen und Geschlechter.