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eine*n selbständige*n Berater*in (m/w/d)

Verbraucherzentrale Berlin e.V.

Berlin

Vor Ort

EUR 40.000 - 60.000

Teilzeit

Vor 11 Tagen

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Zusammenfassung

Die Verbraucherzentrale Berlin e.V. sucht eine*n selbständige*n Berater*in für Immobilienkauf-, Bau- und Bauträgerverträge. Die Stelle umfasst die persönliche Rechtsberatung von Verbraucher*innen in Bezug auf Immobilienkaufverträge. Bewerber*innen sollten ein juristisches Studium abgeschlossen haben und über fundiertes Fachwissen im Bauvertragsrecht verfügen. Kommunikationsfähigkeiten und EDV-Kenntnisse sind essenziell.

Qualifikationen

  • Juristisches Hochschulstudium erforderlich.
  • Fundiertes Fachwissen zu Immobilienkauf- und Bauvertragsrecht.
  • Hohe Kommunikationsfähigkeit zur verständlichen Darstellung komplexer Sachverhalte.

Aufgaben

  • Persönliche Rechtsberatung zu Immobilienkaufverträgen.
  • Beratung der Verbraucher*innen im Bauvertragsrecht.

Kenntnisse

Kommunikative Fähigkeiten
Fachwissen zu Immobilienkaufverträgen
Verbraucherpolitisches Interesse

Ausbildung

Abgeschlossenes juristisches Hochschulstudium

Tools

EDV-Kenntnisse

Jobbeschreibung

Die Verbraucherzentrale Berlin e. V. ist eine anbieterunabhängige, institutionell geförderte, gemeinnützige Institution. Wir bieten eine zeitgemäße und bedarfsgerechte Beratung, Interessenvertretung, Bildung und Information für Verbraucher*innen in Fragen des privaten Konsums. Die anbieter- und parteipolitische Unabhängigkeit ist grundlegende Voraussetzung unserer Beratungsarbeit. Die Verbraucherzentrale ist befugt, Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und andere Verbraucherschutzgesetze sowie die Verwendung unzulässiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch Verbandsklagen zu unterbinden.

Zur Verstärkung unserer Beratung suchen wir ab sofort
eine*n selbständige*n Berater*in (m, w, d) für Immobilienkauf-, Bau- und Bauträgerverträge

Ihre Aufgaben:

Persönliche Rechtsberatung der Verbraucher*innen zu

  • Immobilienkaufverträgen
Wir erwarten von Ihnen:
  • ein abgeschlossenes juristisches Hochschulstudium
  • fundiertes Fachwissen zu Immobilienkaufverträgen und im Bauvertragsrecht
  • einschlägige Berufs- und Prozesserfahrung in einem Unternehmen oder Kanzlei
  • verbraucherpolitisches Interesse und Engagement
  • hohe kommunikative Fähigkeiten; die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich darzustellen
  • sicheres und professionelles Auftreten
  • EDV-Kenntnisse.

Die Bezahlung erfolgt auf der Grundlage einer Honorarregelung der Verbraucherzentrale. Ihr Einsatz erfolgt nach Absprache und beträgt maximal 8 Wochenstunden.

Wir schätzen die Vielfalt in unserem Haus und begrüßen ausdrücklich alle qualifizierten Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität.

Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Onlinebewerbung unter Angabe der Kennziffer HN-RB-142021 an die Verbraucherzentrale Berlin, Frau Hartmann, Ordensmeisterstraße 15 – 16, 12099 Berlin, bewerbung@vz-bln.de (max. 5 MB und in einer PDF-Datei).

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.

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