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Aufsichtsperson

BGW - Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

Hamburg

Vor Ort

EUR 45.000 - 60.000

Vollzeit

Heute
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Zusammenfassung

Eine Gesundheits- und Sicherheitseinrichtung in Hamburg sucht eine Aufsichtsperson zur Überwachung der Einhaltung von Vorschriften in Unternehmen. Der Kandidat sollte Kenntnisse in Ingenieur- oder Naturwissenschaften besitzen und mindestens zwei Jahre relevante Berufserfahrung haben. Die Position erfordert Flexibilität und die Fähigkeit, mit verschiedenen Stakeholdern zu kommunizieren. Die BGW bietet eine umfassende Ausbildung und Unterstützung während des gesamten Prozesses.

Leistungen

Umfassende Ausbildung
Unterstützung während der Einarbeitung

Qualifikationen

  • Mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung.
  • Kenntnisse in Arbeits- und Gesundheitsschutz.
  • Hochschulstudium in relevanten Fachrichtungen.

Aufgaben

  • Überwachung der Einhaltung von Vorschriften in Unternehmen.
  • Durchführung von Unfalluntersuchungen.
  • Beratung von Betrieben zur Gestaltung gesunder Arbeitssysteme.

Kenntnisse

Kommunikationsstärke
Teamarbeit
Flexibilität
Kundenorientierung
Analytisches Denken

Ausbildung

Bachelor oder Diplom (FH) in Ingenieur- oder Naturwissenschaften
Master oder Universitätsdiplom in Gesundheitswissenschaften oder Medizin
Jobbeschreibung

Wähle einen der vielseitigsten Berufe überhaupt: Werde Aufsichtsperson bei der BGW. Zu den Aufgaben, der zwei- bis zweieinhalbjährigen Ausbildung und Voraussetzungen für deine Bewerbung.

Hast du Ingenieurs- oder Naturwissenschaften studiert? Oder eine andere Fachrichtung, die das Team an deinem Wunschstandort der BGW fachlich ergänzt? Die gefragten Abschlüsse findest du weiter unten in den häufig gestellten Fragen.

Wann kann ich mich bewerben?

Abonniere den BGW-Newsletter, und wir informieren dich über aktuelle Stellenangebote für künftige Aufsichtspersonen.

Für gesunde Verhältnisse und sicheres Arbeiten sorgen

Als Aufsichtsperson überwachst du die Einhaltung von Vorschriften in den Unternehmen. Deren Verantwortliche unterstützen dich dabei, rechtliche Vorgaben bestmöglich umzusetzen. Mit den dafür nötigen Rechtsinstrumenten bist du bestens vertraut. Werden der BGW Berufskrankheiten gemeldet, untersuchst du die Arbeitsplätze von Erkrankten. Zudem führst du Unfalluntersuchungen durch.

Du reist als Dozentin oder Dozent zu Messen, Veranstaltungen oder Seminaren und engagierst dich in Gremien und Projekten. Dadurch vernetzt du dich innerhalb und außerhalb der BGW und stellst dein Wissen in den Dienst der Gesundheit am Arbeitsplatz.

Stark in der Beratung: Täglich interessante Herausforderungen

Du sprichst intensiv mit den Verantwortlichen in versicherten Betrieben und stellst dich dafür täglich auf neue betriebliche Gegebenheiten ein: Das können technische Fragen der Maschinensicherheit sein - oder Fragen zur Ermittlung von psychischen Belastungen in einem Arbeitsteam. Du zeigst dich dabei flexibel und empathisch; als aufgeschlossene, engagierte Persönlichkeit fällt dir das leicht.

Du hilfst mit, Arbeitssysteme gesünder zu gestalten, erkennst gesundheitliche Risiken und berätst zum Umgang mit Ressourcen. Das macht dich zu einer geschätzten Ansprechperson für Leitungskräfte. Du bist in der Lage, Wege aufzuzeigen, wie man mit guten Arbeitsbedingungen begehrte Fachkräfte bindet.

Deine Ausbildung zur Aufsichtsperson: Gut starten

Als Aufsichtsperson bereitest du dich zwei bis zweieinhalb Jahre lang theoretisch und praktisch auf das breite Arbeitsfeld vor. Am Ende wirst du schriftlich und mündlich geprüft. Du benötigst Kenntnisse und Fähigkeiten auf rechtlichen, technischen, organisatorischen, methodischen und sozialen Gebieten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Die BGW hat großes Interesse an dir und deinem Erfolg. Deshalb begleiten und unterstützen wir dich die ganze Zeit über intensiv.

Können wir dein Interesse wecken?

Wir bilden dich für eine Tätigkeit im Aufsichtsdienst im gehobenen und im höheren Dienst aus! Für uns gilt ausschließlich die Prüfungsordnung AP l sowie deren Konzept zur Ausbildung AP l. Prüfe mit den folgenden Fragen und Antworten, ob die Ausbildung zu deiner Vita passt:

Häufig gestellte Fragen

Mit welchem Hochschulabschluss kann ich Aufsichtsperson im gehobenen Dienst werden?

Du verfügst über ein mit Bachelor oder Diplom (FH) abgeschlossenes Hochschulstudium in einem der nachfolgend aufgeführten Studiengänge

  • Ingenieurwissenschaften (z. B. Maschinenbau, Sicherheitsingenieurwesen, Elektrotechnik)
  • Naturwissenschaften (z. B. Biologie, Chemie, Physik, angewandte Pharmazie oder Umwelttechnik, Qualität, Umwelt, Sicherheit und Hygiene)
  • Gesundheitswissenschaften, auch mit therapeutischen Schwerpunkten (z. B. Präventions-, Therapie- und Rehabilitationswissenschaften, Logopädie, Physiotherapie, Ergotherapie)
  • Pflegewissenschaften
  • Pädagogik (z. B. Gesundheitspädagogik, Sozialpädagogik, Heil- und Inklusive Pädagogik, Medizinpädagogik)
  • Erziehungswissenschaften
  • Beauty und Wellness (z. B. Kosmetologie, Kosmetikwissenschaften, Technologie der Kosmetika und Waschmittel)
  • Sonstige Abschlüsse mit Bezug auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz in den für die BGW relevanten Branchen

Alternativ hast du ein vergleichbares Studium mit einem der oben genannten Schwerpunkte (mindestens 60 % Anteil) absolviert. Eventuell hast du verschiedene der oben genannten Studiengänge/-schwerpunkte kombiniert und bringst entsprechende Kompetenzen aus den unterschiedlichen Bereichen mit.

Mit welchen abgeschlossenen wissenschaftlichen Hochschulabschlüssen kann ich Aufsichtsperson im höheren Dienst werden?

Du verfügst über ein mit Master oder Universitätsdiplom oder ein mit zweitem Staatsexamen abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium in einem der nachfolgend aufgeführten Studiengängen, bestenfalls aus Ingenieurwissenschaften, Medizin, Pflegewissenschaften, Gerontologie

Ingenieurwissenschaften (idealerweise Maschinenbau, Sicherheitsingenieurwesen, Elektrotechnik)

Naturwissenschaften (z. B. Biologie, Chemie, Physik, angewandte Pharmazie oder Umwelttechnik, Qualität, Umwelt, Sicherheit und Hygiene)

Medizin (Human‑, Zahn‑ und Veterinärmedizin)

Gesundheitswissenschaften

Pflegewissenschaften

Pädagogik (z. B. Gesundheitspädagogik, Sozialpädagogik, Heil‑ und Inklusive Pädagogik, Medizinpädagogik)

Erziehungswissenschaften

Sonstige Abschlüsse mit Bezug auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz in den für die BGW relevanten Branchen

Alternativ hast du ein vergleichbares Studium mit einem der oben genannten Schwerpunkte (mindestens 60 % Anteil) absolviert. Eventuell hast du verschiedene der oben genannten Studiengänge/-schwerpunkte kombiniert und bringst entsprechende Kompetenzen aus den unterschiedlichen Bereichen mit.

Wie viele Jahre Berufspraxis sind erforderlich, um Aufsichtsperson zu werden?

Um eingestellt zu werden, sind mindestens zwei Jahre einschlägige Berufspraxis erforderlich. Diese Praxis muss der Tätigkeit als Aufsichtsperson förderlich sein.

Einschlägige Berufspraxis: Was heißt das?

Als einschlägige Berufspraxis gilt die Zeitspanne, in der du nach Erreichen deines Hochschulabschlusses gearbeitet hast. Diese Berufserfahrung ist durch Zeugnisse nachzuweisen.

Wann gilt meine bisherige Berufspraxis als förderlich für die Tätigkeit als Aufsichtsperson?

Deine bisherige Berufspraxis muss durch dein Studium begründet sein, inhaltlich an die künftige Tätigkeit als Aufsichtsperson anknüpfen und hierfür dienlich sein. Das heißt auch, dass deine bisherige Arbeit sachlich mit den Aufgaben von Aufsichtspersonen zusammenhängt. Du hast durch deine vorherige Tätigkeit Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben, die für die neue Rolle von Nutzen oder Interesse sind.

Ist die wissenschaftliche Mitarbeit im Rahmen einer Promotion an Universitäten als förderliche Zeit anzuerkennen?

Ja, sofern du neben der Promotion weitere Tätigkeiten ausgeübt hast: zum Beispiel Schulungen von Beschäftigten oder die Leitung von Forschungsprojekten außerhalb der Dissertation.

Wird Vertriebstätigkeit als förderliche Berufserfahrung anerkannt?

Die Anerkennung ist nur unter bestimmten Umständen möglich, zum Beispiel, wenn deine Arbeit hauptsächlich darin bestand, komplexe Produkte zu präsentieren und ihre Funktionsweise umfangreich zu erläutern. Weitere Tätigkeiten mit der Chance auf Anerkennung sind Auf- und Abbau dieser Produkte sowie experimentelle Untersuchungen. Eine Anerkennung ist nicht möglich, wenn der Schwerpunkt im Verkauf lag.

Kann die einschlägige beziehungsweise förderliche Berufserfahrung in Teilzeit erworben worden sein?

Die praktischen betrieblichen Kenntnisse können auch in Teilzeit erworben worden sein, sofern sie qualitativ gleichwertig sind. Das sind zum Beispiel breit gefächerte Tätigkeiten wie Schulungen von Personal, Leitung von Projekten oder Präsentationen komplexer Produkte. Die Nachweise erfolgen durch Arbeitszeugnisse.

Welche sozialen und sonstigen Kompetenzen sind bei der BGW besonders gefragt?

Du zeichnest dich durch Kundenorientierung, Kommunikationsstärke und Überzeugungskraft aus, bist konfliktfähig und bereit, Verantwortung zu übernehmen. Du bist eine interessierte und engagierte Persönlichkeit, die immer offen für Neues ist und den Dingen gern auf den Grund geht.

Flexibilität und die Bereitschaft zu Dienstreisen (Führerschein Klasse B wird vorausgesetzt) runden dein Profil ab. Auch außerberufliche Erfahrungen, etwa im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeit, Familienarbeit etc., sind willkommen. Gib diese gern an, wenn du dich bei der BGW bewirbst.

„Mich reizt das Arbeiten in unserem interdisziplinär aufgestellten Team. Genau so vielfältig wie der Branchenmix unserer Kundinnen sind auch die beruflichen Hintergründe der Kolleginnen und Kollegen.“

Nicole Conrad, BGW Hamburg
Aufsichtsperson

Weiteres

DGUV Aufsichtsperson-Infoseite

Weiterführende Informationen zur Rolle sowie zur Ausbildung von Aufsichtspersonen auf der Website der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV.

DGUV-Broschüre: Berufsrollenverständnis der Aufsichtsperson

Gesetzlicher Auftrag, Präventionsverständnis und Aufgaben von Aufsichtspersonen: Diese Broschüre beschreibt die Haltung der Expertinnen und Experten für Prävention.

DGUV Aufsichtsperson Prüfungsordnung

Die Muster‑Prüfungsordnung I für Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation enthält alle wichtigen Informationen rund um die Prüfung.

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