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Eine Hochschule in Neubrandenburg sucht eine wissenschaftliche Forschungsassistenz, die die Leitung des Referates Forschung übernimmt und Unterstützung bei der Erstellung von Forschungsanträgen bietet. Die Stelle ist in Vollzeit und unbefristet, mit einer Vergütung bis zur Entgeltgruppe 13. Voraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, Kommunikationsfähigkeiten und Erfahrungen in der Drittmittelakquise. Bewerbungen sind bis zum 12.01.2026 einzureichen.
An der Hochschule Neubrandenburg – University of Applied Sciences – ist im Referat für Forschung zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als wissenschaftliche Forschungsassistenz / Forschungsreferent*in mit Kennziffer 214001/2025 in Vollzeit (40 Wochenstunden) unbefristet zu besetzen.
Die Vergütung erfolgt bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L bei Vorliegen der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen.
Das Referat Forschung unterstützt Wissenschaftler*innen und Hochschulangehörige mit passgenauen Informationen zu aktuellen Forschungsförderprogrammen – von der ersten Projektidee bis zur erfolgreichen Antragstellung – sowie bei der Vertragsgestaltung und in Patentangelegenheiten.
Von Vorteil sind:
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Professor Garbe zur Verfügung. Tel. 0395 5693-1004, E-Mail: garbe@hs-nb.de
Gemäß § 7 Abs. 2 des Gleichstellungsgesetzes M‑V (GIG M‑V) kann der Arbeitsplatz in Teilzeit besetzt werden, soweit zwingende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.
Die Hochschule Neubrandenburg ist seit 2015 Mitglied im Best Practice‑Club und hat die Charta „Familie in der Hochschule“ unterzeichnet. Gleichzeitig hat sie sich verpflichtet, anspruchsvolle Standards der Familienorientierung für eine bessere Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Wissenschaft mit Familienaufgaben zu verfolgen und umzusetzen.
Chancengleichheit ist Bestandteil der Personalpolitik der Hochschule Neubrandenburg. Die Hochschule Neubrandenburg schätzt Vielfalt und begrüßt daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Schwerbehinderte Bewerber*innen und ihnen gleichgestellte Personen (bitte Nachweis beifügen) werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Ihre Bewerbungsunterlagen werden nach Ablauf der Lagerungsfristen vernichtet. Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung erklären hierzu Ihr Einverständnis. Die damit verbundenen Daten werden sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsprozesses gelöscht.
Die Ausschreibungsfrist läuft bis zum 12.01.2026. Bitte nutzen Sie zur Einreichung Ihrer Bewerbungsunterlagen ausschließlich das Online-Bewerbungsformular auf unserer Homepage. Vielen Dank.
Bewerbungskosten werden im Land Mecklenburg‑Vorpommern nicht erstattet.