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Ein renommiertes Universitätsklinikum in Gießen sucht eine Studienassistenz zur Betreuung von Patienten in klinischen Studien. Die Stelle erfordert eine abgeschlossene Berufsausbildung und erste Erfahrungen in der Studien-dokumentation. Bewerbungen sind bis zum 15.12.2025 möglich, und das Klinikum bietet ein ausgezeichnetes Gesundheitsmanagement für Mitarbeiter.
Das Universitätsklinikum Gießen und Marburg (UKGM) stellt mit rund 10.000 Mitarbeiter:innen an beiden Standorten die Versorgung unserer jährlich 500.000 Patient:innen auf höchstem medizinischen und pflegerischen Niveau sicher.
Am Standort Gießen suchen wir ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt für den Fachbereich Medizin, Außenstelle des Koordinierungszentrums für klinische Studien Marburg an der JLU Gießen ein/eine/einen Studienassistenz (m/w/d) für eine Einstellung am 31.05.2026 in Vollzeit.
Aufgaben:
Ihr Profil:
Persönlich überzeugen Sie uns, wenn Sie ein offener, kommunikativer Mensch sind, der mit Engagement, Gewissenhaftigkeit und Kreativität an neue Aufgaben herangeht und sich flexibel auf sich ändernde Situationen einstellen kann.
Das UKGM hat ein betriebliches Gesundheitsmanagement für seine Mitarbeiter*innen und ist als familienfreundlicher Arbeitgeber zertifiziert. Am Klinikum besteht eine Kindertagesstätte.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 15.12.2025 an:
Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH
Frau Mareike Buch-Heberling
Koordinierungszentrum für klinische Studien
Klinikstraße 29
35392 Gießen
oder per E-Mail an: Mareike.Heberling@kks.uni-marburg.de
Diese Stelle erreichen Sie auch mobil über:
Gerne steht Ihnen Frau Mareike Buch-Heberling unter der Telefonnummer 0641-9948005 für weitere Auskünfte zur Verfügung.
Bitte beachten Sie:
Grundsätzlich ist eine Bewerbung auch über die angegebene E-Mail-Adresse möglich. Eine Verschlüsselung findet dabei zurzeit jedoch nicht statt. Wenn Sie diese unverschlüsselte Möglichkeit nicht nutzen möchten, wird von uns für Ihre Bewerbung der Postweg empfohlen. Die gleiche Empfehlung gilt regelhaft, sofern mit der Bewerbung sensible Daten übermittelt werden sollen.