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Eine öffentliche Verwaltungsbehörde in Dresden sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Sachbearbeiterin/einen Sachbearbeiter für die Landtagsarbeit. Die Aufgaben umfassen die Erfassung von parlamentarischen Anfragen und die Unterstützung bei Sitzungen des Landtages. Eine abgeschlossene Berufsausbildung in Büromanagement oder als Verwaltungsfachangestellte/-r ist erforderlich. Ein breites Fortbildungsangebot und 30 Tage Urlaubsanspruch werden angeboten.
Im Sächsischen Staatsministerium der Justiz ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Dienstposten einer Sachbearbeiterin/eines Sachbearbeiters (m/w/d) im Bereich Landtagsarbeit befristet gemäß 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG mit dem Sachgrund der Vertretung in Vollzeit zu besetzen. Eine Teilzeittätigkeit mit dem Mindestumfang von 30 Wochenstunden (0,75 AKA) ist möglich. Die Stelle ist gemäß 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG befristet im Rahmen einer Vertretung zu besetzen. Der Leitungsbereich des SMJus ist die Arbeitseinheit, die unmittelbar der politischen Leitung des Hauses untersteht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Leitungsbereichs beraten die Hausspitze in politisch-strategischer wie auch in rechtlicher Hinsicht und bereiten alle wesentlichen Gremien und Termine vor. Es erwartet Sie eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem aufgeschlossenen Team.
Voraussetzung für die Tätigkeit: eine abgeschlossene Berufsausbildung als Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement, Verwaltungsfachangestellte/-r, Rechtsanwalts- oder Notarfachangestellte/-r oder ein vergleichbarer Abschluss.
Folgende Kenntnisse und Erfahrungen sind von Vorteil:
Ein gutes Ausdrucksvermögen in Wort und Schrift werden vorausgesetzt. Erwartet werden darüber hinaus Flexibilität, Teamfähigkeit, Belastbarkeit sowie ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein.
Die Aufgaben sind zum Teil für die mobile Arbeit geeignet. Die Abstimmung hierzu erfolgt unter Berücksichtigung der dienstlichen Belange mit der Landtagsreferentin. Arbeitsverhältnis und Vergütung richten sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 6 TV-L. Für die Dauer einer Abordnung kommt gegebenenfalls eine Zulage nach 14 TV-L in Betracht. Aus haushaltsrechtlichen Gründen richtet sich die Ausschreibung ausschließlich an Tarifbeschäftigte.