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Eine öffentliche Verwaltungseinheit in Nordrhein-Westfalen sucht eine Sachbearbeiterin oder einen Sachbearbeiter für das Amt für Finanzen im Rahmen einer unbefristeten Teilzeitstelle (19,5 Stunden). Die Rolle umfasst das Forderungsmanagement und die Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen. Bewerber sollten den Verwaltungslehrgang II abgeschlossen haben und Kenntnisse im Vollstreckungsrecht sind von Vorteil. Eine hohe Einsatzbereitschaft sowie Teamfähigkeit werden vorausgesetzt. Bewerbungen sind bis zum 18.01.2026 willkommen.
Angebotsart: Arbeit
Arbeitgeber: Kreis Viersen
Teilzeit (Vormittag, Nachmittag, Abend)
unbefristet
Wir suchen:
Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter für das Amt für Finanzen (w/m/d)
Einstellungstermin: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Beschäftigungsart: Teilzeit (19,5 Stunden)
Befristung: unbefristet
Organisationseinheit: Amt für Finanzen
Abteilung "Kasse"
Für Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe A 9 Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, nichttechnischer Dienst kommt eine Versetzung und eine Besoldung bis zu A 9 Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, mit Amtszulage nach § 45 Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW) in Betracht.
Für Beamtinnen und Beamte mit der Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt im allgemeinen Verwaltungsdienst kommt eine Versetzung und eine Besoldung bis zu A 10 Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW) in Betracht.
Für Tarifbeschäftigte erfolgt die Bezahlung entsprechend der persönlichen Qualifikation und der beruflichen Erfahrung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-V) nach Entgeltgruppe 9c TVöD-V.
Wir haben noch mehr zu bieten. Als einer der größten Arbeitgeber am Niederrhein bietet die Kreisverwaltung Viersen neben persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten viele weitere Vorteile. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite: https://www.karriere-mit-v-faktor.de/vorteile
Maren Knobloch
Amt für Personal und Organisation
Tel.: 02162 39-2087
Der Kreis Viersen hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.
Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX.
Haben Sie Interesse? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 18.01.2026.