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Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter für das Amt für Finanzen (w/m/d)

IT-Systemhaus der Bundesagentur für Arbeit

Region Kempen-Viersen

Vor Ort

EUR 40.000 - 50.000

Teilzeit

Heute
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Zusammenfassung

Eine öffentliche Verwaltungseinheit in Nordrhein-Westfalen sucht eine Sachbearbeiterin oder einen Sachbearbeiter für das Amt für Finanzen im Rahmen einer unbefristeten Teilzeitstelle (19,5 Stunden). Die Rolle umfasst das Forderungsmanagement und die Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen. Bewerber sollten den Verwaltungslehrgang II abgeschlossen haben und Kenntnisse im Vollstreckungsrecht sind von Vorteil. Eine hohe Einsatzbereitschaft sowie Teamfähigkeit werden vorausgesetzt. Bewerbungen sind bis zum 18.01.2026 willkommen.

Leistungen

Persönliche Entwicklungsmöglichkeiten
Tarifliche Bezahlung gemäß TVöD-V

Qualifikationen

  • Abgeschlossene Verwaltungslehrgang II.
  • Kenntnisse im öffentlich-rechtlichen Vollstreckungsrecht sind von Vorteil.
  • Hohe Einsatzbereitschaft und Teamfähigkeit sind erforderlich.

Aufgaben

  • Forderungsmanagement im Vollstreckungsinnendienst.
  • Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen zur Durchsetzung von Geldforderungen.
  • Vorbereitung und Entscheidung über Vollstreckungsaufschub.

Kenntnisse

Kenntnisse im öffentlich-rechtlichen Vollstreckungsrecht
Flexibilität
Teamfähigkeit
Einsatzbereitschaft
Belastbarkeit
Umgang mit Office-Programmen

Ausbildung

abgeschlossener Verwaltungslehrgang II
Jobbeschreibung
Stellendetails zu: Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter für das Amt für Finanzen (w/m/d)

Angebotsart: Arbeit

Arbeitgeber: Kreis Viersen

Arbeitsort
Anstellungsart

Teilzeit (Vormittag, Nachmittag, Abend)

Befristung

unbefristet

Berufsbezeichnung
  • Fachwirt/in - Verwaltung
Stellenbeschreibung

Wir suchen:

Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter für das Amt für Finanzen (w/m/d)

Einstellungstermin: zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Beschäftigungsart: Teilzeit (19,5 Stunden)

Befristung: unbefristet

Organisationseinheit: Amt für Finanzen

Abteilung "Kasse"

Aufgabenschwerpunkte
  • Forderungsmanagement - Vollstreckungsinnendienst
  • Ermittlung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Zahlungspflichtigen
  • Einleitung und Durchführung verschiedener Vollstreckungsmaßnahmen zur Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen
  • Vorbereitung der Entscheidung bzw. Entscheidung über Vollstreckungsaufschub / Niederschlagung und Erlass / Vollstreckungsschutz nach DA Forderungsmanagement / Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG NRW)
  • Verbuhung von Zahlungen in der Vollstreckungssoftware avviso
Bewerbungsprofil
  • abgeschlossener Verwaltungslehrgang II
  • Kenntnisse im öffentlich-rechtlichen Vollstreckungsrecht sowie Insolvenzrecht (von Vorteil)
  • hohe Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Flexibilität und Teamfähigkeit
  • sicherer Umgang mit den Office-Programmen
Was wir bieten

Für Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe A 9 Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, nichttechnischer Dienst kommt eine Versetzung und eine Besoldung bis zu A 9 Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, mit Amtszulage nach § 45 Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW) in Betracht.

Für Beamtinnen und Beamte mit der Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt im allgemeinen Verwaltungsdienst kommt eine Versetzung und eine Besoldung bis zu A 10 Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW) in Betracht.

Für Tarifbeschäftigte erfolgt die Bezahlung entsprechend der persönlichen Qualifikation und der beruflichen Erfahrung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-V) nach Entgeltgruppe 9c TVöD-V.

Wir haben noch mehr zu bieten. Als einer der größten Arbeitgeber am Niederrhein bietet die Kreisverwaltung Viersen neben persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten viele weitere Vorteile. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite: https://www.karriere-mit-v-faktor.de/vorteile

Kontakt

Maren Knobloch
Amt für Personal und Organisation
Tel.: 02162 39-2087

Gemeinsames Ziel

Der Kreis Viersen hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.

Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX.

Haben Sie Interesse? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 18.01.2026.

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