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Eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen sucht eine Reinigungskraft (m/w/d) für die St. Nikolaus Grundschule in Issum. Diese unbefristete Teilzeitstelle umfasst 22,70 Wochenstunden und erfordert Vorkenntnisse in der Gebäudereinigung. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) inklusive zusätzlicher Leistungen wie jährlicher leistungsorientierter Bezahlung und betrieblichen Gesundheitsförderungen. Flexible Arbeitszeiten und diverse Mitarbeitervorteile werden geboten.
Angebotsart: Arbeit
Reinigungskraft (m/w/d) in der St. Nikolaus Grundschule Issum
Arbeitgeber: Gemeinde Issum
St. Nikolaus Grundschule Issum
Teilzeit (Vormittag, Nachmittag)
unbefristet
Veröffentlichungsdatum: Vor 2 Tagen veröffentlicht
Stellenausschreibung
Bei der Gemeinde Issum (ca. 12.800 Einwohner) – Kreis Kleve/Niederrhein – ist zum 01.07.2026 eine unbefristete Teilzeitstelle (22,70 Wochenstunden) als Reinigungskraft (m/w/d) in der St. Nikolaus Grundschule zu besetzen.
Die Vergütung richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 2 TVöD zzgl. der im öffentlichen Dienst üblichen Leistungen.
— Eine zusätzliche jährliche leistungsorientierte Bezahlung
— Verschiedene Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung
(u. a. monatliche Massageangebote, Partnerschaft mit EGYM-Wellpass und corporate benefits)
— Eine betriebliche Altersversorgung
Vorkenntnisse im Bereich der Gebäudereinigung sind von Vorteil.
Die Reinigung erfolgt überwiegend in den Nachmittagsstunden.
Der Schulstandort wird mittelfristig vom Ortsteil Issum in den Ortsteil Sevelen verlegt.
Bewerben können Sie sich online unter www.issum.de bis zum 01.03.2026.
Die Gemeinde Issum fördert die berufliche Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Sie strebt an, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt auch bei den Beschäftigten widerspiegelt und begrüßt daher Bewerbungen aller Geschlechter, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Bewerbungen geeigneten schwerbehinderten Menschen und diese im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellte Personen sind ausdrücklich erwünscht.
Die abgebildeten Vorteile für Mitarbeitende können je nach Abteilung und Position variieren.
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