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Eine Jugendinstitution in Schleswig-Holstein sucht eine/n Psychologin/Psychologen für eine Teilzeitstelle. Die Aufgaben beinhalten die Durchführung von Einzel- und Gruppenbehandlungen sowie diagnostische Untersuchungen. Voraussetzungen sind ein abgeschlossenes Studium der Psychologie und gute Fachkenntnisse in Diagnostik. Flexibles Arbeiten und Weiterbildungsangebote werden angeboten.
Öffentliche Stellenausschreibung für Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein und externe Bewerberinnen und Bewerber
In der Jugendanstalt Schleswig ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer/eines Psychologin / Psychologen (m/w/d) auf Dauer in Teilzeit zu besetzen.
Die Jugendanstalt (JA) Schleswig verfügt über 140 Haftplätze im geschlossenen und offenen Bereich, davon 30 Plätze in einer Sozialtherapeutischen Abteilung. Ihr obliegt die zentrale Zuständigkeit für den Vollzug der Jugendstraf- und Untersuchungshaft an männlichen Jugendlichen und Heranwachsenden in Schleswig-Holstein.
Ca. 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in den Vollzugs- und Verwaltungsbereichen der Jugendanstalt tätig und wirken gemeinsam auf das Ziel hin, die jugendlichen Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.
Die 30 Behandlungsplätze der Sozialtherapeutischen Abteilung verteilen sich auf 4 Wohngruppen mit 7 bis 8 Gefangenen. Die Gefangenen werden von einem Vollzugsabteilungsleiter, zwei Psychologinnen / Psychologen sowie 18 Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern des Allgemeinen Vollzugsdienstes betreut. Die Behandlung erfolgt nach einem ganzheitlichen Konzept unter Mitwirkung aller in der Sozialtherapie tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hierfür wird eine Diplom-Psychologin / ein Diplom-Psychologe möglichst mit psychotherapeutischer Zusatzqualifikation gesucht.
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
Zudem wäre wünschenswert:
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 14 erreicht werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigungsverhältnis ist bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L möglich. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen ist eine spätere Verbeamtung von Tarifbeschäftigten vorgesehen.
Beamtinnen und Beamte, die bei einer Justizvollzugseinrichtung tätig sind, erhalten eine Zulage, soweit ihnen Dienstbezüge nach der Besoldungsordnung A zustehen (Vollzugszulage). Beschäftigte erhalten unter den gleichen Voraussetzungen und in der gleichen Höhe eine monatliche Zulage, wie sie entsprechende Beamte des Arbeitgebers als Amts- oder Stellenzulage zum Ausgleich der besonderen Anforderungen im jeweiligen Bereich erhalten
Darüber hinaus bieten wir:
Ferner wird darauf hingewiesen, dass bei vorliegendem Interesse eine spätere Aufstockung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf insgesamt 87,34 Prozent möglich sein wird – somit bei Beamtinnen und Beamten auf 35,81 Stunden und bei Angestellten auf 33,80 Stunden.
Wir freuen uns auf Sie!
Das Land Schleswig-Holstein setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Beschäftigung ist in Teilzeit mit einem Anteil von 48,32 Prozent der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit vorgesehen. Bei Beamtinnen und Beamten ergibt sich damit eine wöchentliche Arbeitszeit von 19,81 Stunden, bei Tarifbeschäftigten von 18,7 Stunden.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass bei vorliegendem Interesse eine spätere Aufstockung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf insgesamt 87,34 Prozent möglich sein wird – somit bei Beamtinnen und Beamten auf 35,81 Stunden und bei Angestellten auf 33,80 Stunden.
Jetzt bewerben!
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum
2. Oktober 2025
an die Leitung der Jugendanstalt Schleswig, Königswiller Weg 26, 24837 Schleswig, gerne in elektronischer Form an den Text zu beachten: poststelle@jasl.landsh.de. Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.
Für beamten- oder tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen der Verwaltungsdienstleiter Herr Braubach, markus.braubach@jasl.landsh.de oder 04621 / 809 200, zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an Frau Schwank, elisabeth.schwank@jasl.landsh.de oder 04621 / 809 622.
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.