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Eine öffentliche Verwaltung in NRW sucht einen Mitarbeiter für den Allgemeinen Sozialen Dienst mit dem Schwerpunkt Pflegekinderdienst. Die Stelle ist befristet bis März 2027. Ihre Aufgaben beinhalten die Beratung von Eltern, Kindern und Jugendlichen sowie die Unterstützung von Pflegefamilien. Erforderlich ist ein abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit und kommunikative Kompetenz. Flexible Arbeitszeiten und ein familiäres Arbeitsumfeld sind Teil des Angebots.
Wir suchen Sie zum 01.02.2026 im Fachbereich Jugend als
Mitarbeiter/-in für den Allgemeinen Sozialen Dienst Schwerpunkt Pflegekinderdienst (m/w/d)
(Eine Teilung der Stelle in zwei sich ergänzende Teilzeitstellen ist grundsätzlich möglich)
Die Stelle ist für die Dauer der Mutterschutzfrist und sich daran anschließenden Elternzeit bis 07.03.2027 befristet.
Der Allgemeine Soziale Dienst ist Anlauf-, Beratungs- und Vermittlungsstelle für alle Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Familien, Pflegefamilien und alleinerziehende Mütter und Väter in Niederkassel. Er leistet persönliche Beratung, vermittelt und gewährt ambulante und stationäre Hilfen. Im Rahmen seiner Garantenpflicht sorgt er für den Schutz der Rechte von Minderjährigen auf der Grundlage des SGB VIII, des BGB und weiterer Sozialgesetze.
Der Pflegekinderdienst leistet die Beratung und Unterstützung von Pflegefamilien im Rahmen der Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege für Kinder und Jugendliche, die vorübergehend oder auf Dauer nicht bei ihren Eltern im Haushalt leben können.
Wir freuen uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 04.01.2026. Bewerbungen sind ausschließlich über unser Online‑Portal auf www.niederkassel.de/stellenangebote möglich.
Frau Lehmann, Tel.: 02208/9466-503
Die Stadt Niederkassel steht für Diversität und Chancengleichheit. Bei uns sind alle Menschen, unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität gleichermaßen willkommen. Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerber/-innen werden bei gleicher Qualifikation, Eignung und Befähigung besonders berücksichtigt. Sollten Sie den besonderen Schutz des SGB IX in Anspruch nehmen wollen, weisen Sie bitte im Anschreiben bzw. Lebenslauf auf Ihre Schwerbehinderung deutlich hin. Die bevorzugte Berücksichtigung von Frauen nach dem Landesgleichstellungsgesetz findet Anwendung.