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Eine Stadtverwaltung in Hessen sucht eine Reinigungskraft für die Kindertagesstätte "Kinder(T)räume" in Teilzeit mit 21 Stunden pro Woche. Die Aufgaben umfassen die tägliche Pflege und Sauberkeit im Kita-Betrieb sowie die Umsetzung der Reinigungspläne. Die Bewerber sollten Erfahrung im Bereich Reinigung und gute Kommunikationsfähigkeiten in Deutsch mitbringen. Das Angebot umfasst einen unbefristeten Vertrag, Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung, und Leistungen wie kostenlose Bereitstellung von Obst und Wasser.
Die Stadtverwaltung Linden ist eine moderne Dienstleistungsbehörde im Landkreis Gießen, die etwa 14.000 Einwohner:innen beschäftigt. Sie liegt im Herzen des schönen Mittelhessens zwischen Wetzlar, Gießen und Butzbach und ist sehr jung. Die Stadt bietet vielfältige Einkaufsmöglichkeiten, Freizeitangebote sowie zahlreiche soziale und kulturelle Einrichtungen. Die umfassende Kinderbetreuung durch die Kindertagesstätten und die verschiedenen Bildungseinrichtungen machen Linden besonders attraktiv für Familien.
Wir möchten unser Team verstärken und suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Reinigungskraft (m/w/d) für unsere Kindertagesstätte „Kinder(T)räume“, in Teilzeit, mit 21 Wochenstunden, unbefristet.
Im Aufgabengebiet unterstützen Sie die tägliche Pflege und Sauberkeit des Kita-Betriebs und tragen damit zur Hygiene, Sicherheit und Komfort für Kinder, Eltern und Kolleg:innen bei.
Eine Änderung der Aufgabenstruktur bleibt vorbehalten.
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis zum 07.01.2026.
Informationen zur Stellenbesetzung: Frau Kücükkaplan – Tel. 06403 605-61
Informationen zum Aufgabengebiet: Frau Farahpour – Tel. 06403 605-780
Schwerbehinderte, die die Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle erfüllen, werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ein Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens zu. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Bewerbungsunterlagen vernichtet und die persönlichen Daten gelöscht.
Ehrenamtliche Tätigkeiten können gerne in den Bewerbungsunterlagen angegeben werden. Wenn diese für die vorgesehene Tätigkeit relevant sind, können die im Ehrenamt erworbenen Erfahrungen und Fähigkeiten gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden.