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Eine Jugendstrafanstalt in Schleswig sucht einen Psychologen (m/w/d) für die umfassende psychologische Betreuung von Jugendlichen in Haft. Zu den Aufgaben gehören Diagnostik, Krisenintervention und die Mitwirkung bei Vollzugsplanerhebungen. Der ideale Kandidat hat ein abgeschlossenes Studium der Psychologie sowie Kenntnisse in Diagnostik. Die Stelle ist in Vollzeit oder Teilzeit zu besetzen, und es besteht die Möglichkeit zur Verbeamtung.
In der Jugendanstalt Schleswig ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer/eines Psychologin/Psychologe (m/w/d) auf Dauer in Vollzeit oder Teilzeit zu besetzen.
Die Jugendanstalt (JA) Schleswig verfügt über 140 Haftplätze im geschlossenen und offenen Bereich. Ihr obliegt die zentrale Zuständigkeit für den Vollzug der Jugendstraf- und Untersuchungshaft an männlichen Jugendlichen und Heranwachsenden in Schleswig-Holstein.
Ca. 140 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in den Vollzugs- und Verwaltungsbereichen der Jugendanstalt tätig und wirken gemeinsam auf das Ziel hin, die jugendlichen Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.
Die Jugendlichen und Heranwachsenden sind auf vier Wohngruppen / Abteilungen zu je ca. 15 Gefangenen zusammengefasst. Dort werden sie von einer Psychologin oder einem Psychologen zwei Vollzugsabteilungsleitung sowie ca. 30 Mitarbeitenden des Allgemeinen Vollzugsdienstes betreut. Die psychologische Betreuung erstreckt sich auf alle Bereichedes vollzuglichen Alltags.
Weitere Aufgaben können übertragen werden.
Voraussetzung für die ausgeschriebene Stelle ist:
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Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 14 erreicht werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigungsverhältnis ist bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 13 TV-L möglich. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen ist eine spätere Verbeamtung von Tarifbeschäftigten vorgesehen.
Beamtinnen und Beamte, die bei einer Justizvollzugseinrichtung tätig sind, erhalten eine Zulage, soweit ihnen Dienstbezüge nach der Besoldungsordnung A zustehen (Vollzugszulage). Beschäftigte erhalten unter den gleichen Voraussetzungen und in der gleichen Höhe eine monatliche Zulage, wie sie entsprechende Beamte des Arbeitgebers als Amts- oder Stellenzulage zum Ausgleich der besonderen Anforderungen im jeweiligen Bereich erhalten.
Darüber hinaus bieten wir:
Ferner bieten wir ein interessantes und selbstständiges Tätigkeitsfeld sowie eine dauerhafte und sichere Beschäftigung. Die Unterstützung bei therapeutischen Zusatzqualifikationen wie z. B. im Bereich der Traumatherapie ist möglich.
Das Land Schleswig-Holstein setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben, gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum 4. Januar 2026 an die Leiterin der Jugendanstalt Schleswig, Königswiller Weg 26, 24837 Schleswig, gerne in elektronischer Form an poststelle@jasl.landsh.de. Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandtwerden.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen. https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/II/Service/Stellen/datenschutzinfo.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Für beamten- oder tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen der Verwaltungsdienstleiter Herr Braubach, markus.braubach@jasl.landsh.de oder 04621 / 809 200, zur Verfügung. Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an die Frau Schwank, elisabeth.schwank@jasl.landsh.de oder 04621 / 809 622.
Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.