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Das Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern sucht einen Leiter für die Aufsicht über die Vermessungsstellen in Schwerin. In dieser Position werden Sie den Fachbereich leiten und die Aufsicht über die Landräte sowie öffentlich bestellte Vermessungsingenieure führen. Bewerber sollten ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Geodäsie oder verwandten Disziplinen sowie Erfahrung im Verwaltungsrecht und Mitarbeiterführung vorweisen. Eine unbefristete Vollzeitstelle ist zu vergeben.
Im Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg‑Vorpommern ist der nach Besoldungsgruppe A 14 LBesG M‑V bzw. Entgeltgruppe 14 TV‑L bewertete Dienstposten „Leiter (m/w/d) Aufsicht über die Vermessungsstellen“ unbefristet zu besetzen.
Veröffentlichungsdatum: Vor 2 Tagen veröffentlicht
Das Aufgabengebiet umfasst folgende Schwerpunkte:
Der Dienstposten ist begrenzt teilzeitfähig.
Bewerben können sich neben Tarifbeschäftigten, die die o. g. Anforderungen erfüllen, ebenfalls Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt der Fachrichtung des Technischen Dienstes.
Die Landesregierung ist bestrebt, den Anteil der Frauen in allen Teilen der Landesverwaltung, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, insbesondere in Leitungs- und Führungspositionen, zu erhöhen. Entsprechend qualifizierte Frauen werden ausdrücklich aufgefordert, sich auf diese Ausschreibung zu bewerben.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung aufmerksam zu machen und den Nachweis zu erbringen.
Bewerbungskosten werden nicht erstattet.
Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 16. Januar 2026 an das Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg‑Vorpommern.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss.
Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung erklären Sie Ihr Einverständnis zur Verarbeitung Ihrer betreffenden personenbezogenen Daten für den Zweck des Bewerbungsverfahrens. Ihre Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt, sondern nach Abschluss des Verfahrens zu den Akten genommen und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten vernichtet.
Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg‑Vorpommern
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