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Inklusionsfachkraft (m/w/d)

Ev. Kindergartenverbund Hattingen-Witten

Witten

Vor Ort

EUR 60.000 - 80.000

Vollzeit

Heute
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Zusammenfassung

Eine Einrichtung der frühkindlichen Bildung in Witten sucht eine Inklusionsfachkraft (m/w/d) zur Betreuung von bis zu 74 Kindern. Die Aufgabe umfasst die Förderung einer inklusiven Erziehung in einem engagierten Team. Wir bieten eine unbefristete Anstellung mit einer Vergütung nach der Entgeltgruppe SE 8b BAT-KF sowie zahlreiche Fortbildungsmöglichkeit. Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbung bis spätestens 31.12.2025 an die angegebene E-Mail-Adresse.

Leistungen

Unbefristete Anstellung
Attraktive betriebliche Altersvorsorge
Fortbildungsmöglichkeiten
Professionelle Zusammenarbeit

Qualifikationen

  • Erfolgreicher Abschluss als staatlich anerkannte Erzieherin oder Erzieher.
  • Fundierte Kenntnisse der gesetzlichen Rahmenbedingungen und Kinderschutz.

Aufgaben

  • Betreuung von bis zu 74 Kindern im alter von einem Jahr.
  • Alltagsintegrierte Sprachbildung umsetzen.

Kenntnisse

Christliche Werte leben
Fortbildungen im Bereich der Inklusion
Erziehungspartnerschaft gestalten
Fachwissen in integrativer Betreuung
Kenntnisse im Qualitätsmanagement

Ausbildung

Staatlich anerkannte Erzieherin oder Erzieher
Heilerziehungspfleger/in
Logopädische, motopädische, heilpädagogische Ausbildung
Jobbeschreibung
Wir suchen aktuell: Inklusionsfachkraft (m/w/d) in Witten

Der Evangelische Kindergartenverbund Hattingen-Witten ist Träger für 22 Kindertageseinrichtungen. Er ist ein attraktiver Arbeitgeber für über 400 Mitarbeitende. Für unseren 4-gruppigen Kindergarten Johannis suchen wir ab sofort eine engagierte

Inklusionsfachkraft (m/w/d)

Der Kindergarten betreut bis zu 74 Kinder im Alter ab einem Jahr. Ein Schwerpunkt bildet die alltagsintegrierte Sprachbildung und inklusive Ausrichtung.

Die Arbeitszeit beträgt 39 Stunden pro Woche.

Wir wünschen uns eine motivierte Persönlichkeit ...
  • für die als Inklusionsfachkraft (m/w/d) gelebte Inklusion und christliche Werte zum Selbstverständnis gehören.
  • mit zusätzlichen Fortbildungen im Bereich der Inklusion.
  • die eine Erziehungspartnerschaft mit den Eltern gestaltet.
  • mit Fachwissen in der gemeinsamen Erziehung in integrativer und nichtintegrativer Betreuung.
  • mit umfassenden Kenntnissen im administrativen Bereich und Qualitätsmanagement.
Voraussetzungen:
  • Sie haben einen erfolgreichen Abschluss als staatlich anerkannte Erzieherin/staatlich anerkannter Erzieher oder einen erfolgreichen Abschluss als staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in oder
  • eine erfolgreiche abgeschlossene logopädische, motopädische, heilpädagogische, o. ä. Ausbildung.
  • Sie verfügen über fundierte Kenntnisse der gesetzlichen Rahmenbedingungen und zum Kinderschutz.
Wir bieten Ihnen …
  • als Inklusionsfachkraft (m/w/d) in Witten eine unbefristete Anstellung.
  • eine Vergütung nach der Entgeltgruppe SE 8b BAT-KF(Erfahrungsstufe 2: 3.708,79 € bei 39 Wochenstunden)
  • eine attraktive betriebliche Altersvorsorge und eine Jahressonderzahlung.
  • interessante Konditionen für ein JobRad.
  • gerne Hilfe bei der Suche eines Kindergartenplatzes an.
  • professionell strukturierte Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung und Leiter:in mit festgelegten Verantwortlichkeiten.
  • regelmäßige Konferenzen mit der Geschäftsführung und der Fachberatung für gemeinsame Planungen und Absprachen im Verbund.
  • Raum für persönliche und berufliche Weiterentwicklungen.
  • Fortbildungsmöglichkeiten und Supervision/Coaching.
  • eine fachliche Begleitung durch die Fachberatung.
  • eine ressourcenorientierte Zusammenarbeit innerhalb des Verbundes.
So geht es weiter:
  • Senden Sie uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen als Inklusionsfachkraft (m/w/d) in Witten (mit Nennung der Stellen-ID: Kv-1620-IK) bis spätestens zum 31.12.2025 als PDF.
  • Für Fragen wenden Sie sich an Frau Angelika Arend, Kaufmännische Geschäftsführung: bewerbung.kiga@kirche-hawi.de
Das klingt gut?

Dann bewerben Sie sich als Inklusionsfachkraft (m/w/d) in Witten direkt über den Button. Wir freuen uns auf Sie!

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HinweisBei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Menschen mit Schwerbehinderung nach Maßgabe des § 2 Sozialgesetzbuch IX bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person einer weiteren Bewerbung liegende Gründe überwiegen. Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung als Inklusionsfachkraft (m/w/d) entstehen (Fahrtkosten o. ä.), können nicht erstattet werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir etwaige Kosten, die Ihnen mit der Wahrnehmung von Vorstellungsgesprächen in unserem Hause entstehen, nicht übernehmen. Ihre eingereichten Bewerbungsunterlagen werden spätestens sechs Monate nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter: https://kreiskirchenamt.de/datenschutz/

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