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42/6 KK-EK Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger*in (w/m/d), staatlich geprüfte/r Sozialassistent*[...]

Stadt Herne

Herne

Vor Ort

EUR 20.000 - 40.000

Teilzeit

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Zusammenfassung

Eine Stadtverwaltung in Nordrhein-Westfalen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt staatlich geprüfte Kinderpfleger*innen und Sozialassistent*innen in Teilzeit. Diese Position umfasst die Unterstützung der Erzieher*innen in der Kleinkinderbetreuung und die Verantwortung für die individuelle Betreuung der Kinder. Die Stelle bietet eine unbefristete Anstellung mit 19,5 Wochenstunden, eine leistungsgerechte Vergütung und einen vielseitigen Arbeitsalltag in einem motivierten Team.

Leistungen

Unbefristete Beschäftigung
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Vielfältige Rabatte durch Corporate Benefits
Betriebliche Altersvorsorge

Qualifikationen

  • Abgeschlossene Berufsausbildung als staatlich geprüfte/r Kinderpfleger*in oder Sozialassistent*in.
  • Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson nach DJI/QHB erforderlich.
  • Einschlägige Berufserfahrung in einer KiTa oder Kindertagespflege.

Aufgaben

  • Unterstützung der Erzieher*in in der pädagogischen Arbeit.
  • Sicherstellung der Vertretung bei Abwesenheit einer Erzieher*in.
  • Mitgestaltung der kindlichen Entwicklungsprozesse.

Kenntnisse

Selbständige Arbeitsweise
Kommunikative Kompetenzen
Durchsetzungsvermögen

Ausbildung

Ausbildung als staatlich geprüfte/r Kinderpfleger*in oder Sozialassistent*in
Jobbeschreibung

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Sie Fragen haben.

42/6 KK-EK Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger*in (w/m/d), staatlich geprüfte/r Sozialassistent*in (w/m/d).

Die Stadt Herne sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger*in (w/m/d),

staatlich geprüfte/r Sozialassistent*in (w/m/d).

Die Stadt Herne betreibt 2 Großtagespflegestellen in städtischer Trägerschaft. In der „Kleinen Kita Herne“ werden maximal neun Kinder im Alter von bis zu drei Jahren in einem familienähnlichen Setting in speziell dafür angemietetem Wohnraum im Stadtgebiet betreut.

In einer Kleinen Kita arbeiten jeweils zwei Erzieher*innen und eine Ergänzungskraft gemäß § 2 Absatz 4 Nr. 1 der Personalverordnung zum Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Teilzeit (zzt. 19,5 Wochenstunden).

Im Unterschied zu der Arbeit als Erzieher*in in einer Kindertageseinrichtung arbeitet die/der Erzieher*in als Kindertagespflegeperson in der städtischen Großtagespflegestelle „Kleine Kita Herne“ eigenverantwortlich, da die zu betreuenden Kinder persönlich der Tagespflegeperson zugeordnet werden. Die/Der Kinderpfleger*in/Sozialassistent*in ist die als Vertretung benannte Kindertagespflegeperson.

Insbesondere für die Betreuung der Kleinsten wird dieses Angebot wegen der überschaubaren Gruppengröße, des familiären Rahmens und der festen Bezugsperson sehr geschätzt. Tagespflegepersonen erfüllen den gesetzlichen Auftrag zur Bildung, Erziehung und Betreuung und sind dem Bildungsauftrag in einer Kindertageseinrichtung gleichgestellt.

Wir bieten Ihnen:
  • Eine unbefristete Beschäftigung in Teilzeit mit 19,5 Wochenstunden,
  • eine vielseitige und anspruchsvolle Tätigkeit
  • Beratung und Unterstützung durch die städtische Fachberatung sowie weitere vernetzte Institutionen
  • eine leistungsgerechte Vergütung nach den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD Sozial- und Erziehungsdienst) in der Entgeltgruppe S3
  • eine vielseitige, verantwortungs- und anspruchsvolle Tätigkeit in einem motivierten Arbeitsumfeld
  • ein betriebliches Gesundheitsmanagement mit umfangreichem Programm
  • vielfältige Rabatte durch Corporate Benefits
  • eine betriebliche Altersvorsorge (VBL)
  • eine hohe Arbeitsplatzgarantie und Planbarkeit einer sicheren beruflichen Zukunft
Ihre Aufgabenschwerpunkte:
  • Unterstützung der Erzieher*in bei der inhaltlich-pädagogischen und organisatorischen Arbeit mit Kindern, Eltern und Familien entsprechend der Förderungsgrundsätze gem. § 22 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII)
  • Sicherstellung der Vertretung bei Abwesenheit einer/eines der Erzieher*innen (Kindertagespflegeperson) incl. der Kontaktpflege zu Kindern und Eltern
  • Unterstützung bei der Beobachtung und Förderung kindlicher Entwicklung im Rahmen von Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsprozessen
  • Mithilfe bei der Dokumentation von Entwicklungsprozessen der Kinder
  • Einkauf, Speisenzubereitung und Verpflegung der Kinder unter Beachtung ernährungsphysiologischer Gesichtspunkte.
Diese Voraussetzungen müssen Bewerber*innen erfüllen:
  • Eine abgeschlossene Berufsausbildung als staatlich geprüfte/r Kinderpfleger*in oder Sozialassistent*in gem. § 2 Absatz 4 Nr. 1 der Personalverordnung zum Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
  • Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson nach DJI/QHB bei erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit als solche nach dem 01.08.2022
  • Mindestens einjährige Berufserfahrung in einer KiTa oder in der Kindertagespflege
  • Erfüllung der Eignungskriterien zur Erlangung der Pflegeerlaubnis, z.B. 1. Hilfe am Kind usw.
  • Zeitlich flexible Einsatzmöglichkeit im Öffnungsrahmen von 7:00 bis 17:00 Uhr
  • Kenntnisse des Sozialgesetzbuches, 8. Buch (SGB VIII), KiBiz NRW
  • Nachweis Immunstatus/Impfschutz gegen Masern nach § 20 IFSG
  • Nachweis eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses
Wünschenswert:
  • selbständige, gewissenhafte und zuverlässige Arbeitsweise
  • gute kommunikative, partizipative und wertschätzende Kompetenzen in der Arbeit mit Beschäftigten, Kindern und Familien
  • gutes Entschluss- und Durchsetzungsvermögen
  • kreatives Denkvermögen und gedankliche Flexibilität
  • psychische und physische Belastbarkeit
  • Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung

Hinsichtlich der zu übernehmenden Aufgaben erwarten wir insbesondere folgende Kompetenzen:

Die Stadtverwaltung Herne definiert sich als moderne Arbeitgeberin, die die Chancengleichheit und Vielfalt ihrer Mitarbeitenden fördert und dadurch Perspektiven schafft. Für ihr beispielhaftes Handeln in Sachen Chancengleichheit wurde die Stadtverwaltung Herne 2025 erneut mit dem Prädikat „Total E-Quality“ ausgezeichnet. Ihr erklärtes Ziel ist es, dass sich die Stadtgesellschaft auch in ihrer Belegschaft widerspiegelt.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Sie werden bei gleicher Qualifikation im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbungen von Menschen mit Behinderung sind willkommen.

Werden auch Sie Teil des Teams und prägen zusammen mit rund 3.000 Mitarbeitenden die Zukunft der Stadt Herne.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Als Ansprechperson steht Ihnen für inhaltliche Fragen aus dem Fachbereich Kinder-Jugend-Familie Frau Habermehl
(02323 16-3176) zur Verfügung. Für verfahrenstechnische Fragen wenden Sie sich an Frau Pantazi vom Personaleinsatzmanagement (02323 16-2529). Weitere Informationen zur Stadt Herne finden Sie im Internet unter www.herne.de .

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