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Ein gesetzlicher Unfallversicherungsträger in Mainz sucht eine Aufsichtsperson gemäß § 18 SGB VII. Der/die Bewerber/in wird für die Beratung von Unternehmen in Fragen der Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz verantwortlich sein und Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen überwachen. Ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium sowie mindestens zwei Jahre Erfahrung sind erforderlich. Es wird ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis und umfassende Weiterbildungsmöglichkeiten geboten.
Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) ist ein Teil der deutschen Sozialversicherung. Wir sind ein gesetzlicher Unfallversicherungsträger und zuständig für bundesweit rd. 37.000 Mitgliedsunternehmen, bei denen ca. 1,6 Millionen Menschen arbeiten. Wir beraten und betreuen unsere Mitgliedsunternehmen in allen Fragen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit helfen wir den Versicherten mit einer umfassenden Heilbehandlung und Rehabilitation und tragen damit zur bestmöglichen Wiedereingliederung in das Erwerbsleben und in das Leben in der Gemeinschaft bei.
Für die Regionalprävention Südwest suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Aufsichtsperson gemäß § 18 SGB VII (m/w/d)
für die regionale Betreuung unserer Mitgliedsunternehmen im Aufsichtsbezirk „Landkreis Darmstadt-Dieburg und Frankfurt“.
Die BG RCI fördert die Chancengleichheit von Frauen und Männern und strebt in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, eine Erhöhung des Frauenanteils an. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich die Bewerbungen von Frauen.
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen oder Menschen mit Behinderung, die ihnen gleichgestellt sind, sind bei gleicher Eignung besonders erwünscht.
*Diese Ausschreibung richtet sich auch an interessierte Bewerberinnen und Bewerber, welche bei Vorliegen des sonstigen Anforderungsprofils den geforderten Nachweis der Befähigung für die Tätigkeit als Aufsichtsperson noch nicht erbracht haben. Die BG RCI bildet Sie während einer in der Regel zweijährigen Vorbereitungszeit (Aufsichtsperson in Vorbereitung) zur Aufsichtsperson nach § 18 SGB VII aus. Bis zum erfolgreichen Abschluss dieser Ausbildung sind zunächst die Merkmale zur Eingruppierung in Entgeltgruppe 13 BG-AT erfüllt, danach besteht die Möglichkeit in ein Beamtenverhältnis übernommen zu werden.
Die Tätigkeiten können auch in Teilzeit ausgeführt werden, lediglich für die Zeit des Vorbereitungsdienstes ist eine Teilzeitbeschäftigung nicht möglich.
Wenn Sie noch Fragen haben, sind wir gerne für Sie da. Ihr Ansprechpartner:
Gerd Richter, Leiter Regionalprävention Südwest, Telefon 06221 5108-24716.
Die Bewerbungsfrist endet am 02.01.2026.