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Eine Universitätsklinik in Hamburg sucht eine motivierte technische Assistenz im Forschungsbereich Virushepatitis. Die Rolle umfasst die Unterstützung bei Grundlagenforschung, tierexperimentellen Untersuchungen und die eigenständige Durchführung von molekularbiologischen Methoden. Erforderlich sind eine Ausbildung als Biologisch-Technische:r Assistent:in sowie Erfahrungen in relevanten Techniken. Die Klinik bietet attraktive Bezahlung, ein familienfreundliches Arbeitsumfeld und umfassende Fortbildungsprogramme.
Wir sind das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) – und stehen für exzellente Kompetenz in Forschung, Lehre und der vollumfänglichen Gesundheitsversorgung in unseren Kliniken. Unsere rund 14.400 Mitarbeiter:innen streben jeden Tag aufs Neue danach, mit ihrem Beitrag die Welt ein bisschen gesünder zu machen.
Es ist unser Anspruch, eine der führenden Universitätskliniken zu sein – und gleichzeitig der beste Arbeitgeber unserer Branche. So glauben wir im UKE fest daran, dass erfolgreiches und erfüllendes Arbeiten im Einklang mit den persönlichen Bedürfnissen und individuellen Lebensentwürfen der Mitarbeitenden stehen sollte. Und so unterschiedlich diese sind, so vielfältig ist unser Angebot an individuellen Lösungen.
Technische:r Assistent:in Forschung Senior (all genders) - Virushepatitis
Für den Forschungsbereich Virushepatitis suchen wir eine motivierte technische Assistenz zur Unterstützung unserer Forschungsprojekte.
Der Forschungsschwerpunkt der Arbeitsgruppe liegt auf der Untersuchung von grundlegenden viralen Mechanismen verschiedener Hepatitisviren (HBV, HCV, HDV, HEV) sowie auf präklinischen Studien zur Untersuchung neuer Therapeutika für chronisch infizierte Patient:innen. Dafür nutzen wir sowohl Zellkultur, ein Mausmodell und auch Patient:innenproben.
Ihre Aufgaben:
Diese Position ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zunächst mit 80 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit zu besetzen und drittmittelbedingt zunächst für ein Jahr befristet.
Immunitätsstatus
Eine Einstellung ist nur möglich, wenn nach den jeweils geltenden (gesetzlichen und medizinischen) Vorgaben gegen das Masernvirus ein vollständiger Immunisierungs- bzw. Immunitätsnachweis vorliegt. Dies ist vor Beschäftigungsbeginn durch entsprechende Unterlagen (z. B. Impfausweis) nachzuweisen.