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Eine führende Universitätsklinik in Hamburg sucht eine engagierte Person für die Position der stellvertretenden Abteilungsleitung im Personalwesen. In dieser Rolle übernehmen Sie Verantwortung in einem modernen Umfeld, optimieren Prozesse und arbeiten eng mit verschiedenen Abteilungen zusammen. Erforderliche Qualifikationen sind ein abgeschlossenes Studium im Bereich Personal, Führungserfahrung und umfassende Kenntnisse im Personalwesen. Das UKE bietet attraktive Anstellungsbedingungen und zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten.
Wir sind das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) – und stehen für exzellente Kompetenz in Forschung, Lehre und der vollumfänglichen Gesundheitsversorgung in unseren Kliniken. Unsere rund 14.400 Mitarbeiter:innen streben jeden Tag aufs Neue danach, mit ihrem Beitrag die Welt ein bisschen gesünder zu machen.
Es ist unser Anspruch, eine der führenden Universitätskliniken zu sein – und gleichzeitig der beste Arbeitgeber unserer Branche. So glauben wir im UKE fest daran, dass erfolgreiches und erfüllendes Arbeiten im Einklang mit den persönlichen Bedürfnissen und individuellen Lebensentwürfen der Mitarbeitenden stehen sollte. Und so unterschiedlich diese sind, so vielfältig ist unser Angebot an individuellen Lösungen.
Stellvertretende Abteilungsleitung Personalbetreuung (all genders)
Für unseren Geschäftsbereich Personal, Abteilung Personalbetreuung, suchen wir eine engagierte Persönlichkeit, die in einem modernen und qualitätsorientierten Umfeld Verantwortung übernehmen möchte. Die Personalbetreuung agiert konzernweit für das gesamte UKE und verantwortetdabei rund 16.000 Abrechnungsfälle. Der Geschäftsbereich umfasst etwa 80 Mitarbeitende, davon rund 40 in der Personalbetreuung, die in flachen Hierarchien organisiert ist. Die Abteilungsleitung ist direkt der Geschäftsbereichsleitung unterstellt und arbeitet eng in einem Leitungsteam zusammen, das großen Wert auf kontinuierliche Verbesserungsprozesse, verlässliche Qualitätsstandards und eine offene, moderne Arbeitskultur legt.
Immunitätsstatus
Eine Einstellung ist nur möglich, wenn nach den jeweils geltenden (gesetzlichen und medizinischen) Vorgaben gegen das Masernvirus ein vollständiger Immunisierungs- bzw. Immunitätsnachweis vorliegt. Dies ist vor Beschäftigungsbeginn durch entsprechende Unterlagen (z.B. Impfausweis) nachzuweisen.