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Eine Stadtverwaltung in Nordrhein-Westfalen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Stadtplanerin/Stadtplaner in Teilzeit (19,5 Wochenstunden). Die Position umfasst die eigenständige Erstellung von städtebaulichen Planungen, die Durchführung von Bauleitplanverfahren und die Beratung von Bürgern. Es wird ein abgeschlossenes Studium der Stadt- oder Raumplanung sowie Kenntnisse im Bau- und Planungsrecht erwartet. Die Anstellung erfolgt unbefristet mit tarifvertraglicher Vergütung in Entgeltgruppe 11 TVöD.
Die Wallfahrtsstadt Kevelaer ist belebter Marienwallfahrtsort und idyllische Mittelstadt zugleich. Ausgestattet mit einer familienfreundlichen Infrastruktur sowie einem breiten Kultur- und Freizeitangebot, ist sie am linken unteren Niederrhein in landschaftlich reizvoller Umgebung gelegen. Auch durch ihre unmittelbare Nähe zum Wirtschaftszentrum Rhein-Ruhr sowie den Niederlanden ist sie auf allen Verkehrswegen bestens zu erreichen.
Die Stadtverwaltung Kevelaer mitsamt all ihrer Sparten versteht sich als modernes und bürgernahes Dienstleistungsunternehmen. Um den vielseitigen und anspruchsvollen Aufgaben bestmöglich gerecht zu werden, sind wir an qualifizierten und motivierten Menschen interessiert, die diese als Teil unseres Teams erfolgreich mitgestalten wollen.
Die Wallfahrtsstadt Kevelaer sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine / einen Stadtplanerin / Stadtplaner (m/w/d).
Teilzeit: 19,5 Wochenstunden, unbefristet, bis EG 11 TVöD.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen im Sinne von §2Abs. 2 SGB IX gleichgestellte Personen sind ausdrücklich erwünscht.
Die Wallfahrtsstadt Kevelaer fördert die berufliche Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Sie strebt an, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt auch bei den Beschäftigten widerspiegelt und begrüßt daher Bewerbungen aller Geschlechter, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.
Bitte reichen Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung über unser Online-Bewerbungsportal bis spätestens zum 18.01.2026 ein.
Bitte beachten Sie die zugehörigen Datenschutzinformationen und Nutzungsbedingungen, zu denen Sie über den Button „Online-Bewerbung“ gelangen.
Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit Ihrer Bewerbungsdokumente. Es ist nicht immer möglich, etwaige fehlende Nachweise zeitgerecht nachzufordern. Es gelten daher grundsätzlich die eingereichten Bewerbungsunterlagen.