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Eine Bildungsbehörde in Deutschland sucht eine Schulleiterin/einen Schulleiter für eine Grundschule in Bremen mit mehr als 180 bis 360 Schülerinnen und Schülern. In dieser Rolle übernehmen Sie die Gesamtverantwortung für die Schule, inklusive Personalplanung, Qualitätssicherung und die Vertretung nach außen. Voraussetzung sind neben mehrjähriger Erfahrung die 1. und 2. Staatsexamen und eine Qualifizierung für Schulleiter. Flexible Arbeitszeitmodelle stehen zur Verfügung.
An der Schule an der Augsburger Straße ist zum 01.02.2026 die Funktion der/des
Schulleiterin/Schulleiters (w/m/d) einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern
Die Schulleiterin/Der Schulleiter trägt die Gesamtverantwortung für die Schule. Sie/Er ist Vorgesetzte/Vorgesetzter des unterrichtenden und nicht unterrichtenden Personals.
Schulleitungsstellen
Besoldungsgruppe A14 mit Amtszulage Bremische Besoldungsordnung, Beschäftigte werden nach Entgeltgruppe 14 TV-L unter Berücksichtigung einer entsprechenden Zulage eingruppiert
Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann ihrer/seiner Stellvertreterin oder ihrem/seinem Stellvertreter einzelne ihm oder ihr zugewiesene Aufgaben übertragen.
Eine Änderung der derzeit gültigen Aufgabenbeschreibung kann nicht ausgeschlossen werden. Die Stelleninhaberin/Der Stelleninhaber kann darüber hinaus mit weiteren schulischen Aufgaben beauftragt werden.
Bewerberinnen und Bewerber (w/m/d), die solche Kompetenzen durch spezifische berufliche Aktivitäten und Erfahrungen – gegebenenfalls auch außerschulisch – oder Fortbildung erworben haben, werden gebeten, dies in ihrer Bewerbung zu dokumentieren.
Bewerben können sich unbefristet beschäftigte Lehrkräfte (w/m/d), die die 1. und 2. Prüfung für das Lehramt an öffentlichen Schulen – vorzugsweise für den Schwerpunkt Grundschule – abgelegt haben und über mehrjährige Unterrichts- oder Leitungserfahrung an Grundschulen verfügen oder sonstige für die Aufgabe qualifizierende vergleichbare Tätigkeiten nachweisen können.
Schwerbehinderten Menschen (w/m/d) wird bei einer Bewerbung bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund werden begrüßt.
Die Funktionsstelle kann in Vollzeit, vollzeitnaher Teilzeit oder in Teilzeit im Jobsharing-Modell wahrgenommen werden. Wird sie im Jobsharing-Modell wahrgenommen, ist dies im Rahmen eines Vollzeitäquivalents möglich.
Die Funktion der Schulleiterin/des Schulleiters wird gemäß § 5 des Bremischen Beamtengesetzes zunächst auf zwei Jahre unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe verliehen. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Probezeit ist der Beamtin/dem Beamten das Amt mit leitender Funktion auf Dauer im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu verleihen.
Das Besetzungsverfahren richtet sich nach den §§ 67 bis 70 BremSchVwG vom 28.06.2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.07.2021.
Die postalische Bewerbung bitte ausschließlich mit kopierten Dokumenten und ohne aufwändige Mappen oder Fotos einreichen. Die Bewerbungsunterlagen werden nur auf Wunsch zurückgesandt, falls Sie einen ausreichend frankierten Freiumschlag mit senden. Andernfalls werden die Unterlagen bei erfolgloser Bewerbung nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet. Bei einem Versand per E-Mail bitte die Bewerbung einschließlich der Anlagen in einem PDF-Dokument zusammenfassen.
Die Vorlage einer dienstlichen Beurteilung oder ein qualifiziertes Zeugnis ist für das weitere Verfahren zwingend erforderlich. Der Beurteilungszeitraum sollte die letzten 3 Jahre umfassen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Referentin / den zuständigen Referenten der Schulaufsicht, Kerstin Lenz, Tel. 0421/361-30095.
Dann senden Sie bitte Ihre Bewerbung per E-Mail - unter Angabe des Kennzeichens und des Organisationszeichens 22-19 – an