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Sachbearbeiter/in für den Einsatz im Sachgebiet Bürgerservice

Preetz

Preetz

Vor Ort

EUR 40.000 - 60.000

Teilzeit

Vor 4 Tagen
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Zusammenfassung

Eine deutsche Stadtverwaltung sucht eine/n Verwaltungsfachangestellte/n in Teilzeit (22,5 Std./Woche), zunächst befristet für zwei Jahre. Zu den Aufgaben gehören Meldeangelegenheiten, Antragstellerbetreuungen und allgemeiner Bürgerservice. Der ideale Kandidat hat eine abgeschlossene Ausbildung und bringt ein freundliches Auftreten mit. Das Angebot umfasst tarifgerechte Vergütung, Jahressonderzahlungen und Zusatzleistungen wie Zuschüsse zum Jobticket.

Leistungen

tarifgerechte Vergütung
Jahressonderzahlung
betriebliche Zusatzversicherung
Zuschuss zum NAH.SH-Jobticket

Qualifikationen

  • Erforderlich ist eine abgeschlossene Ausbildung im Verwaltungsbereich.
  • Freundliche und verbindliche Kommunikation ist wichtig.
  • Erwartet wird Zuverlässigkeit und Selbständigkeit.

Aufgaben

  • Durchführung von Meldeangelegenheiten und Ausstellung von Dokumenten.
  • Beantragung von Auskünften aus dem Bundeszentralregister.
  • Unterstützung bei städtischen Wahlen und allgemeinem Bürgerservice.

Kenntnisse

offenes, freundliches und verbindliches Auftreten
zuverlässig
selbständig
motiviert
teamfähig

Ausbildung

abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement

Tools

Kenntnisse mit dem EDV-Programm VOIS
Jobbeschreibung
Über die Stadt Preetz

Die Stadt Preetz ist mit rund 16.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die größte Stadt des Kreises Plön. Bekannt als „Tor zur Holsteinischen Schweiz“ ist Preetz eine aufstrebende und lebendige Stadt mit einem vielfältigen Gewerbeangebot.

Ihre Aufgaben
  • Meldeangelegenheiten (An- und Ummeldungen, Meldebescheinigungen, Überwachung der Meldepflicht)
  • Antragstellung, Ausstellung und Aushändigung von Personalausweisen, Reisepässen, Führerscheinen, Erwerbslosenpässen sowie vorläufigen Dokumenten
  • Beantragung von Auskünften aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis und Gewerbezentralregister)
  • Ausstellung von Fischereischeinen und Ausgabe von Jahresfischereischeinmarken
  • Unterstützung bei Wahlen
  • allgemeiner Bürgerservice / Informationstresen
Ihr Profil
  • abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r bzw. Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement oder vergleichbare Ausbildung
  • offenes, freundliches und verbindliches Auftreten
  • zuverlässig, selbständig, motiviert und teamfähig
  • Kenntnisse und Erfahrungen mit dem EDV-Programm VOIS sind wünschenswert, aber nicht Einstellungsvoraussetzung
Unser Angebot
  • eine anspruchsvolle, vielseitige und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem engagierten Team
  • Teilzeitstelle (22,5 Std./Woche an 4 Arbeitstagen) zunächst befristet für zwei Jahre, die spätere Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis wird angestrebt
  • tarifgerechte Vergütung nach Entgeltgruppe 6 TVöD
  • Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt, betriebliche Zusatzversicherung
  • Zuschuss zum NAH.SH-Jobticket bzw. Arbeitgeberzuschuss beim Fahrradkauf
Interessiert?

Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung über die Internetseite der Stadt Preetz unter der Rubrik „Stellenangebote“ auf www.preetz.de mit Lebenslauf, Zeugnissen sowie Nachweise über berufliche Tätigkeiten oder Ihre schriftliche Bewerbung bis zum 10. Januar 2026 an die:

Stadt Preetz
Fachbereich Allgemeine Verwaltung
SG Zentrale Dienste, Jugend, Sport, Kultur
Bahnhofstr. 24
24211 Preetz.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Fachbereichsleiterin Frau Timmermann (Tel. 04342 / 303-217) oder Frau Gerlitz (Tel. 04342 / 303-243) gern zur Verfügung.

Wir bitten um Verständnis, dass bei einer schriftlichen Bewerbung die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgeschickt werden. Reichen Sie daher keine Originale ein. Sollten Sie eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen wünschen, legen Sie Ihrer Bewerbung bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Anderenfalls werden die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet. Bewerbungskosten werden von der Stadt Preetz nicht erstattet.

Die gesetzlichen Bestimmungen des Schwerbehindertengesetzes und des Gleichstellungsgesetzes werden beachtet.

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