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Eine zuständige Fachbehörde in Sachsen sucht einen Sachbearbeiter Haushalt (m/w/d) in Dresden. Diese Position bietet ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Vollzeit und attraktive Benefits wie flexible Arbeitszeiten, Homeoffice-Möglichkeiten und eine betriebliche Altersversorgung. Die Kandidaten sollten über ein abgeschlossenes Studium im Bereich Verwaltung oder Betriebswirtschaft sowie umfassende Kenntnisse im Haushaltsrecht und IT-Programmen zur Mittelbewirtschaftung verfügen. Bewerbungen sind bis zum 15. Februar 2026 einzureichen.
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Qualifikationsebene: Bachelor, Diplom (FH/BA) und vergleichbar
Dienstort: 01326 Dresden
Anstellungsverhältnis:unbefristet
Bewerbungsfrist:15.02.2026
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Personalreferat, Kennziffer: 5/2026
Pillnitzer Platz 3
01326 Dresden
Kennziffer: 5/2026
Ort: 01326 Dresden-Pillnitz
Bewerbungsfrist: 15.02.2026
Beginn: nächstmöglicher Zeitpunkt
Sie kennen uns noch nicht? Wir sind die für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft, Geologie und die Entwicklung des ländlichen Raums zuständige Fachbehörde in Sachsen.In diesen Bereichen nehmen wir insbesondere gemeinnützige Aufgaben der Beratung, angewandten Forschung, Förderung und Kontrolle wahr.
Wir freuen uns auf Unterstützung unseres Haushaltsreferates in folgenden Aufgaben:
Mehr Informationen zum Haushaltsreferat finden Sie hier:Referat 13
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Studienabschluss*) unter der Kennziffer 5/2026 als PDF-Datei per E‑Mail anbewerbungen@lfulg.sachsen.de. Bitte fassen Sie die Anlagen in einer PDF-Datei (max. 10 MB) zusammen.
Als Ansprechpartnerinsteht Ihnen Frau Lischke, Telefon 0351 26121214, zur Verfügung.
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Personen berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Gehören Sie zu diesem Personenkreis, fügen Sie bitte Ihrer Bewerbung einen Nachweis bei.
Hinweis: Wir bitten Sie, für die Bewerbung lediglich Kopien einzureichen und von Mappen abzusehen, da die Unterlagen nicht zurückgesandt, sondern nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet werden.
*Bei ausländischen Bildungsabschlüssen wird um Übersendung entsprechender Nachweise über dieGleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss gebeten. Eine Einstellung ist zudem nur möglich, wenn ein gültiger Aufenthaltstitel mit Berechtigung zur Erwerbstätigkeit vorliegt. Bitte reichen Sie entsprechende Nachweise zusammen mit Ihrer Bewerbung ein.