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Ein Dienstleistungsunternehmen in Damp sucht einen Sachbearbeiter Entgeltabrechnung (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit. Die Verantwortung umfasst die Durchführung der monatlichen Entgeltabrechnung und die Betreuung der Mitarbeitenden. Erfahrungen im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht sind von Vorteil. Flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit für Homeoffice sind gegeben. Bewerbungen sind gerne gesehen, inklusive Gehaltsvorstellungen und frühestmöglichem Eintrittstermin.
Arbeitgeber: VITREA Verwaltung & Management Deutschland GmbH
Stellenart: Vollzeit (oder Teilzeit) mit Möglichkeit zu Homeoffice.
Arbeitsort: Damp, Deutschland
Zur Verstärkung unserer Personalabrechnung der VITREA Verwaltung und Management Deutschland GmbH suchen wir am Damp nächstmöglichen Zeitpunkt einen Entgeltabrechner (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit.
Als Sachbearbeiter Entgeltabrechnung betreuen Sie als interner Dienstleister Mitarbeitende eines oder mehrerer Mandanten in allen lohn- und gehaltsrelevanten Fragestellungen. Zu Ihren Aufgaben gehören unter anderem:
Die VITREA-Plus-Card: eine Zusatzkrankenversicherung mit umfassenden Serviceleistungen für Sie und Ihre Familie
Corporate Benefits: dauerhafte Preisnachlässe auf Produkte und Dienstleistungen namhafter Anbieter
Wir haben einen Rahmenvertrag mit BikeLeasing abgeschlossen und Sie können - bei Vorliegen der Voraussetzungen - ein Jobrad im Rahmen der Entgeltumwandlung leasen.
Nutzen Sie die Möglichkeit, mit der bezuschussten EGYM Wellpass Mitgliedschaft in über 10.000 Sport- und Gesundheitseinrichtungen in ganz Deutschland sowie Österreich zu trainieren.
Erste Auskünfte erteilt Ihnen gerne unsere Leiterin der Entgeltabrechnung Frau Alexandra Tönnies, unter der Telefonnummer: 04352 80 8044.
Senden Sie uns bitte Ihre Bewerbungsunterlagen mit Ihrer Gehaltsvorstellung und dem frühestmöglichen Eintrittstermin.
Chancengleichheit im Beruf ist uns wichtig. Deshalb ermutigen wir ausdrücklich Menschen mit Behinderung, jeglicher geschlechtlichen Identität und Herkunft sich zu bewerben.
Für alle Tätigkeiten in unseren Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen ist ein gesetzlich vorgeschriebener Nachweis über eine Immunisierung gegen Masern erforderlich.