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Eine öffentliche Verwaltungsbehörde in Neubrandenburg sucht einen Sachbearbeiter Ausländerangelegenheiten (w/m/d), der kompetent zu ausländerrechtlichen Fragen berät und administrative Aufgaben übernimmt. Voraussetzungen sind ein Abschluss als Verwaltungsfachangestellte/-r oder gleichwertige Ausbildung, idealerweise mit Erfahrung im Bereich Ausländerbehörde. Das Arbeitsverhältnis bietet tarifvertragliche Bedingungen und umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten.
Vor 5 Tagen Gehören Sie zu den ersten 25 Bewerber:innen.
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Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte liegt in Mecklenburg-Vorpommern und ist als touristisch geprägte Region bekannt; mit zahlreichen Seen – so dem größten Binnensee Deutschlands, der Müritz – sowie Wäldern und naturbelassenen Landschaften. Dank der zentralen Lage des Landkreises und der guten Infrastruktur sind die Hauptstadt Berlin, die Hansestadt Hamburg und die Ostseeküste sehr gut zu erreichen.
Für das Ordnungsamt schreibt der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zum 01.01.2026 eine Stelle als Sachbearbeiter Ausländerangelegenheiten (w/m/d) mit 39 Wochenstunden aus. Dienstort ist der Regionalstandort Neubrandenburg.
Die Vergütung erfolgt entsprechend der Entgeltgruppe 9a TVöD-VKA.
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bietet ein attraktives Arbeitsverhältnis mit einer interessanten und abwechslungsreichen Tätigkeit in einer modernen Verwaltung mit tarifvertraglich abgesicherten Arbeitsbedingungen, wie etwa:
Des Weiteren profitieren die Beschäftigten des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte von:
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte steht für Gleichstellung, Chancengleichheit und Antidiskriminierung, auch bei der Personalgewinnung. Deshalb wird von allen sich bewerbenden Personen Gleichstellungs‑ und Vielfaltskompetenz erwartet.
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei gleicher fachlicher und gesundheitlicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Personen, die Tätigkeiten für das Allgemeinwohl ausüben, können bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden.
Please be advised that a valid work permit for Germany is required for non‑EU citizens. Unfortunately, applications without a valid work permit and sufficient German language skills may not be considered.