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Eine Stadtverwaltung in Nordrhein-Westfalen sucht engagierte Personen für die Qualifizierung zum/zur Verwaltungsfachwirt/in. Die zweijährige Schulung ist ideal für den Quereinstieg in die öffentliche Verwaltung. Die Stelle bietet nach erfolgreichem Abschluss ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis und zahlreiche Vorteile wie flexible Arbeitszeiten und betriebliche Altersvorsorge.
Die Stadt Ratingen ist mit rund 88.000 Einwohnern die größte Stadt im Kreis Mettmann. Ratingen hat viel zu bieten: eine Altstadt mit historischem Flair, eine landschaftlich schöne Lage zwischen Rhein und Ruhr, attraktive Kultur- und Freizeitangebote in der Stadt selbst und in den benachbarten Großstädten, hervorragende Verkehrsverbindungen und eine moderne Infrastruktur – kurz: ein hohes Maß an Lebensqualität.
Bei der Stadt Ratingen sind ab April 2026 drei Weiterbildungsplätze in der:
zu besetzen.
Diese zweijährige Schulung eignet sich besonders für Personen, die gerne einen Quereinstieg in die öffentliche Verwaltung tätigen möchten und bereits über eine abgeschlossene Ausbildung oder über einen Studienabschluss verfügen.
Der theoretische Unterricht erfolgt am Studieninstitut für kommunale Verwaltung Düsseldorf, sowohl berufsbegleitend wie auch in Blockunterricht. Nach etwa einem Jahr wird eine Zwischenprüfung abgelegt, mit deren erfolgreichem Bestehen die Qualifikation zum Verwaltungslehrgang I abgeschlossen wird.
Fachlich fokussiert sich die Qualifizierung auf die umfangreichen Themengebiete der Rechtsformen der öffentlichen Verwaltung, wie zum Beispiel Bürgerliches Recht, Verwaltungsrecht, Sozialrecht und Kommunalrecht. Erweitert wird dieses Themenfeld auch um betriebswirtschaftliche, finanzielle und organisatorische Kenntnisse.
Der praktische Einsatz im Rahmen des Verwaltungsstudiums erfolgt in den Ämtern der Stadtverwaltung Ratingen mit anschließender Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis bei erfolgreichem Abschluss.
Für weitere Rückfragen steht Ihnen gerne Frau Runte, Tel. 02102 550-1116, zur Verfügung.
Teilnehmende Personen sind zur Rückzahlung der für die Dauer der Fortbildungsmaßnahme von dem Arbeitgeber übernommenen Kosten der Fortbildung verpflichtet, wenn sie innerhalb einer Bindungsfrist von 2 Jahren das Arbeitsverhältnis selbst kündigen oder wenn das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber aus einem Grund gekündigt wird, den die/der Arbeitnehmende zu vertreten hat.
Bewerbungen von Frauen sind unter Berücksichtigung der Zielsetzung der Stadt Ratingen zur Frauenförderung ausdrücklich erwünscht. Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes und für Schwerbehinderte und den Schwerbehinderten gleichgestellten Menschen unter Beachtung der Bestimmung des SGB IX.
Begrüßt werden Bewerbungen von qualifizierten Personen unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Alter, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrem Geschlecht oder einer etwaigen Behinderung.
Sind Sie Interessiert? Dann senden Sie bitte Ihre Bewerbung mit aussagekräftigem Motivationsschreiben, tabellarischem Lebenslauf und Zeugniskopien bis zum 05.12.2025 unter Angabe der Stellenkennziffer 95.00 (2184) über das Bewerbungsportal der Stadt Ratingen unter www.stadt-ratingen.de