
Aktiviere Job-Benachrichtigungen per E-Mail!
Erstelle in nur wenigen Minuten einen maßgeschneiderten Lebenslauf
Überzeuge Recruiter und verdiene mehr Geld. Mehr erfahren
Eine städtische Verwaltung in Karlsruhe sucht einen Planer*in Stadtgestaltung in Teilzeit. Die Rolle umfasst die Entwicklung von Gestaltungskonzepten und die Koordination städtebaulicher Projekte. Bewerber*innen sollten ein Hochschulstudium in Architektur oder Stadtplanung abgeschlossen haben und sehr gute Deutschkenntnisse mitbringen. Benefits umfassen flexible Arbeitszeiten und individuelle Entwicklungsmöglichkeiten. Bewerbungen sind online oder per Post möglich.
Arbeitgeber: Stadt Karlsruhe Rathaus am Marktplatz
Teilzeit (Vormittag, Nachmittag)
Veröffentlichungsdatum: Gestern veröffentlicht
Stadt Karlsruhe
Stadtplanungsamt
Karlsruhe – innovativ, jung und lebendig.
UNESCO-Stadt der Medienkunst, Stadt des Rechts, digitale Zukunftskommune. Führend inTechnologie und Wissenschaft – eine weltoffene Stadt mit hoher Lebensqualität und ausgezeichneter Mobilität. Attraktive Arbeitgeberin mitgroßer Jobsicherheit für nahezu 7 000 Mitarbeiter*innen. Mit vielfältigsten Berufen, immer für die Menschen in der Stadt.
Planer*in Stadtgestaltung
Das Stadtplanungsamt der Stadt Karlsruhe sucht Sie als Architekt*in oder Stadtplaner*in für den Bereich Stadtgestaltung und -erneuerung zumnächstmöglichen Zeitpunkt in Teilzeit (50 %). Die Stelle bietet eine Bezahlung bis Entgeltgruppe 13 TVöD beziehungsweise Besoldungsgruppe A13h LBesOBW bei Vorliegen der entsprechenden Qualifikation.
Sind Sie interessiert?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens …
Gerne online auf unserem Bewerbungsportal.
Oder senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen unter Kennziffer …
Stadt Karlsruhe, Stadtplanungsamt, 76124 Karlsruhe
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne: Oriana Kraemer, Bereichsleiterin, Telefon 0721 133‑6190
Wir schützen die Kontaktdaten des Arbeitgebers vor unerlaubten Zugriffen. Bitte geben Sie die dargestellten Zeichen in das Textfeld ein, um die Kontaktdaten des Arbeitgebers anzuzeigen.
Hinweis: Die dargestellten Zeichen enthalten keine Umlaute (ä, ö, ü oder ß), Sonderzeichen oder Leerzeichen.