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Eine evangelische Organisation in Magdeburg sucht einen Mitarbeitenden zur Prävention sexualisierter Gewalt. Die Stelle bietet 100% Arbeitszeit mit einer befristeten Anstellung bis zum 31.12.2027 und der Möglichkeit zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung. Der Bewerber sollte einen Abschluss in relevanten Studiengängen haben und Kenntnisse im Bereich der Prävention sexualisierter Gewalt mitbringen. Das Team erwartet hohe Kommunikationsfähigkeiten sowie Teamfähigkeit für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Bewerbung bis 19.01.2026 erforderlich.
Ev. Kirche in Mitteldeutschland, Landeskirchenamt in Magdeburg
Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland, vertreten durch das Landeskirchenamt besetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines Mitarbeitenden Prävention sexualisierter Gewalt (m/w/d) (Stellenkennziffer 43/2025) mit Dienstsitz in Magdeburg.
Ausbildungsvoraussetzung:
Bachelor-Studiengang in Psychologie, Erziehungs- oder Sozialwissenschaften oder Gemeindepädagogik oder ein vergleichbarer Abschluss
Arbeitsaufgaben:
Wir erwarten:
Die Stelle hat einen Umfang von 100 Prozent (39 Wochenstunden) des Beschäftigungsumfangs eines vergleichbaren vollbeschäftigten Mitarbeitenden und ist befristet bis zum 31.12.2027. Die Vergütung erfolgt nach der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen in EG11.
Es wird auf die in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland gültige Verordnung zur Regelung der Stellenbesetzungsverfahren privatrechtlicher Anstellungsverhältnisse (StbVO) verwiesen, nachzulesen unter www.kirchenrecht-ekm.de (ON 715).
Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen wird bis zum 19.01.2026 unter Angabe der Stellenkennziffer per E-Mail an Bewerbung@ekmd.de oder schriftlich an das Landeskirchenamt der EKM, Referat A4, Postfach 800 752, 99033 Erfurt (Datum des Poststempels) erbeten.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Pfarrerin Herfurth-Rogge (dorothee.herfurth-rogge@ekmd.de) oder für das Bewerbermanagement an Frau Grit Rigol-Geisler (0361/51800-182).
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen nur als Duplikat ein. Eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt nicht. Die datenschutzgerechte Vernichtung der Unterlagen nach Abschluss des Besetzungsverfahrens wird garantiert.