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Eine Justizbehörde in Nordrhein-Westfalen sucht einen Justizhelfer (m/w/d) in Vollzeit zur Unterstützung bei Scantätigkeiten und der Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit. Der Bewerber sollte über PC-Kenntnisse verfügen und körperlich fit sein. Eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie ein Hauptschulabschluss sind Voraussetzung. Flexible Arbeitszeiten sind möglich.
Bei der Staatsanwaltschaft Paderborn ist zum 01.01.2026eine befristete Stelle als
Justizhelfer(in) (m/w/d)
(Entgeltgruppe 4 TV-L)
in Vollzeit zu besetzen. Das Arbeitsverhältnis wird zunächst bis zum 31.12.2026 befristet geschlossen. Die Probezeit beträgt sechs Monate. Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen sowie in Abhängigkeit von Leistung, Befähigung und Eignung ist eine weitere Befristung sowie ggf. eine Entfristung und dauerhafte Übernahme in den Justizdienst möglich. Die Arbeitszeit beträgt derzeit 39 Std. 50 Min./Woche. Flexible Arbeitszeit ist obligatorisch.
Die Ausschreibung richtet sich in erster Linie an Bewerber/innen mit Berufserfahrung. Ebenfalls ausdrücklich erwünscht sind Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen Gleichgestellte im Sinne des § 2 SGB IX. Die Ausschreibung richtet sich ausdrücklich auch am Menschen mit Migrationshintergrund. Das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) ist zu berücksichtigen.
Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 4 TV-L. Nähere Informationen finden Sie unter https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/
Der Einsatz erfolgt in erster Linie als Scanoperator/in im Rahmen der Einführung der elektronischen Akte (e²A) in Strafsachen sowie im Übrigen nach der am 01.04.2015 in Kraft getretenen Dienstordnung für den Justizwachtmeisterdienst (AV d. JM vom 22.11.2023; Az. 2370 - Z. 18).
Im Hinblick auf die Scantätigkeit in der e²A sind gründliche und vielseitige PC-Kenntnisse erforderlich, sowie die Bereitschaft, sich in neue IT-Fachanwendungen einarbeiten zu lassen. Gegebenenfalls ist die Teilnahme an einer (Fach)Schulung erforderlich.
Sicherheit und Ordnungsaufgaben erfordern neben der beamtenrechtlich erforderlichen uneingeschränkten gesundheitlichen Eignung ein hohes Maß an körperlicher Fitness und Belastbarkeit. Neben einem sicheren Auftreten und Durchsetzungsfähigkeit werden zu dem Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft sowie Team- und Kommunikationsfähigkeit erwartet. Die Bewerberin / der Bewerber muss über den Führerschein der Klasse B verfügen.
Ein erfolgreicher Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand bilden die Mindestanforderung an einen Schulabschluss. Zudem ist eine abgeschlossene Berufsausbildung (möglichst in einem handwerklichen Beruf) wünschenswert.
Sofern vorhanden, sollte die notwendige körperliche Fitness nachgewiesen werden. Dies kann erfolgen durch:
a) die Vorlage des „Deutschen Sportabzeichens“ oder – bei Vorliegen einer Behinderung – des „Deutschen Sportabzeichens für Menschen mit Behinderung“
(bei Vorlage nicht älter als ein Jahr) oder
b) eine Bescheinigung über Art und Umfang der sportlichen Aktivitäten
(z.b. eines Sportvereins / Sportverbandes u.a. ).
http://www.azj.nrw.de/aufgaben/justizwachtmeister/index.php
Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte ausschließlich bis spätestens zum 26. November 2025 mit
an:
Leitender Oberstaatsanwalt in Paderborn
Am Bischofsteich 36
33102 Paderborn
Eine elektronische Bewerbung richten Sie bitte an verwaltung@sta-paderborn.nrw.de.
Für weitere Informationen steht als Ansprechpartner Herr Justizrat Johnen (05251/126-579) zur Verfügung.