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Fachkraft für Arbeitssicherheit (w/m/d)

Bundespolizei

Potsdam

Vor Ort

EUR 20.000 - 40.000

Vollzeit

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Zusammenfassung

Eine deutsche Sicherheitsbehörde sucht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in Potsdam. Voraussetzungen sind eine entsprechende Weiterbildung sowie ein abgeschlossenes Studium oder eine Meisterausbildung. Die Position erfordert zudem relevante Berufserfahrung und die Bereitschaft, für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten. Bewerber müssen in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und gesundheitlich geeignet sein.

Qualifikationen

  • Abgeschlossene Weiterbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit.
  • Bereits als (technische/r) Regierungsinspektor/in tätig.
  • Mindestens 18 Monate einschlägige Berufserfahrung in relevanten Bereichen.

Kenntnisse

Fachkraft für Arbeitssicherheit
Fahrerlaubnis der Klasse B
Berufserfahrung in Sicherheitstechnik

Ausbildung

Diplom (FH) oder Bachelor in Maschinenbau, Sicherheitstechnik, Elektrotechnik oder Öffentliche Verwaltung/Public Management
Meisterin/Meister oder staatlich anerkannte Technikerin/Techniker
Jobbeschreibung
Anforderungsprofil

Sie haben eine abgeschlossene Weiterbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) sowie eine Fahrerlaubnis der Klasse B.
Sie haben die Laufbahnbefähigung für den gehobenen technischen oder nichttechnischen Verwaltungsdienst und sind bereits mind. (Technische/r) Regierungsinspektor/in oder
Sie haben:

  • ein erfolgreich mit Diplom (FH) oder Bachelor abgeschlossenes Studium in den Bereichen Maschinenbau, Sicherheitstechnik, Elektrotechnik oder Öffentliche Verwaltung/Public Management
  • Kein Studium? Als Meisterin/Meister bzw. staatlich anerkannte/anerkannter Technikerin/Techniker können wir Sie als Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigten einstellen
  • eine mindestens 18-monatige einschlägige Berufserfahrung in einem der genannten Bereiche
  • am Tage der Einstellung das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet (nur bei einer avisierten Verbeamtung relevant)
  • eine deutsche, EU/EWR-Staatsbürgerschaft

Das ist für Sie selbstverständlich:

  • Sie sind bereit, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des deutschen Grundgesetzes einzutreten
  • Sie sind bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten
  • Sie leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen
  • Sie sind gesundheitlich für die Ausübung der Tätigkeit geeignet
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