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Eine Justizbehörde in Nordrhein-Westfalen sucht einen dualen Studierenden für die Ausbildung zum Rechtspfleger (m/w/d) im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf. Während des dreijährigen Studiums wirst du eigenverantwortlich in verschiedenen rechtlichen Bereichen tätig. Diese Rolle bietet umfassende praktische Erfahrungen und sehr gute Übernahmechancen in ein Beamtenverhältnis, mit einer monatlichen Unterstützung von rund 1.555 € während des Studiums. Das Studium beginnt am 1. August und umfasst theoretische sowie praktische Ausbildung an verschiedenen Standorten.
Starte Dein duales Studium im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf!
Als Diplom-Rechtspfleger (m / w / d) erwarten Dich vielfältige Aufgabenbereiche bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Hierbei entscheidest Du eigenverantwortlich und unterliegst dabei keinen Anweisungen eines Vorgesetzten. Deine Entscheidungen triffst Du allein nur nach Recht und Gesetz.
Zum Zeitpunkt der Einstellung regelmäßig noch nicht 42 Jahre alt
Du bewirbst Dich ab dem 01.06.2025 für die Ausbildung online beim Oberlandesgerichtsbezirk und wechselst in Deiner Ausbildung die Amts- und Landgerichte.
Jessica Reimer
Tel. 0211 4971-267
gd.ausbildung@olg-duesseldorf.nrw.de
Bei der Justiz.NRW arbeiten rund 43.000 Menschen bei 204 Gerichten, 19 Staatsanwaltschaften und drei Generalstaatsanwaltschaften, 36 Justizvollzugseinrichtungen, fünf Jugendarrestanstalten und 19 Dienststellen des ambulanten Sozialen Dienstes gemeinsam für ein Ziel : Ein gerechtes Miteinander in der Gesellschaft. In ganz unterschiedlichen Berufsfeldern kann sich hier jeder auf seinen eigenen Karriereweg machen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren dabei von unterschiedlichen Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung, einer guten Work-Life-Balance, sicheren Arbeitsplätzen und der Möglichkeit der Verbeamtung.
Die Justiz.NRW steht für Chancengleichheit und begrüßt Bewerbungen aus allen Teilen der Gesellschaft. Wir fördern insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Sie werden nach dem Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Justiz.NRW sieht sich der Gleichstellung von Beschäftigten mit und ohne Schwerbehinderung in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung und gleichgestellter Menschen mit Behinderung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Auch Bewerbungen von Menschen jeglicher geschlechtlichen Identität und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte werden von uns unterstützt und sind ausdrücklich erwünscht.