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Eine kommunale Verwaltung in Sachsen-Anhalt sucht motivierte Personen für den Bundesfreiwilligendienst im Umweltamt. Die Aufgaben umfassen die Mitwirkung bei Umweltbildungsprojekten und der Organisation von Veranstaltungen. Notwendig sind ein Führerschein Klasse B sowie Interesse an Natur und Umwelt. Die Stelle bietet abwechslungsreiche Tätigkeiten, kostenfreie Seminare und die Übernahme von Sozialversicherungsbeiträgen.
Der Burgenlandkreis liegt mit einer Fläche von 1.414 km² im Süden des Bundeslandes Sachsen-Anhalt und im Zentrum von Mitteldeutschland. Attraktivität und Image des Landkreises werden maßgeblich vom vielfältigen Erbe der alten Kulturlandschaft an Saale, Unstrut und Elster, besonders vom über 1000jährigen Weinbau geprägt. Der Burgenlandkreis ist Bestandteil der Metropolregion Mitteldeutschland und hat eine moderne, bürgerorientierte und familienfreundliche Verwaltung mit rund 1.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Das Umweltamt bietet für ein praxisorientiertes Jahr einen Regel-Bundesfreiwilligenplatz an. Im Bereich Umwelt- und Naturschutz erwarten Sie folgende Aufgaben:
Dabei werden Sie von Ihren Kolleg:innen der Einsatzstelle fachlich angeleitet, pädagogisch begleitet und persönlich betreut.
Der Bundesfreiwilligendienst beim Burgenlandkreis richtet sich an alle, die sich außerhalb von Beruf oder Schule für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten im Bereich Umwelt- und Naturschutz engagieren wollen. Den Bundesfreiwilligendienst kann jede Person mit Abschluss der Pflichtschulzeit antreten. Für diese Stelle sind folgende Kenntnisse und Fähigkeiten erforderlich:
Sollten Sie an einem Bundesfreiwilligendienst beim Burgenlandkreis interessiert sein, freuen wir uns über Ihre Bewerbungsunterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, letztes Schul-/ Arbeitszeugnis) an ausbildungsleitung@blk.de.
Wir fördern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Im Interesse der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht. Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX besonders berücksichtigt. Eine Kostenerstattung im Bewerbungsverfahren erfolgt nicht.